Gesundheit
SIE sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen
FFP2-Masken erschweren das Atmen deutlich. Deshalb sind gewisse Personengruppen von der Tragepflicht ausgenommen - allerdings nur mittels Attest.
Ab 25. Jänner 2021 muss in Österreich im Handel, in den Apotheken und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend eine FP2-Maske getragen werden. Das sehr dichte Gewebe der Maske soll eine Ansteckung mit der noch wesentlich aggressiveren Virus-Mutation B.1.1.7 verhindern, erschwert allerdings auch entsprechend das Atmen.
Ein Grund, warum die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin das Tragen von FFP2-Masken maximal für zwei Stunden mit einer anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten empfiehlt. Eine Verordnung, die es in Österreich so nicht gibt. Dennoch werden laut Sozialministerium einige Personengruppen keine FFP2-Maske tragen müssen - insofern sie ein Attest vom Arzt haben.