Österreich

Alle sind zuversichtlich für zweiten Maurer-Prozess

Der Prozess gegen Sigi Maurer muss mit einem neuen Richter wiederholt werden. Sowohl Kläger als auch die Beklagte gehen von einem Sieg aus.

Heute Redaktion
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Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts gegen die Ex-Grüne Sigi Maurer wegen übler Nachrede gekippt. Das heißt: Zurück an den Start, das Verfahren wird in der ersten Instanz wiederholt.Das Erstgericht hätte die Latte für den Wahrheitsbeweis geradezu unerreichbar hoch angesetzt, schrieb das OLG in seiner Begründung.

Wie berichtet, hatte Maurer obszöne Facebook-Nachrichten, die sie vom Account eines Craftbeer-Shops erhalten hatte, öffentlich gemacht.

Freude bei Maurer

Maurer reagierte zuversichtlich: "Zurück zum Start", schrieb die Ex-Politikerin auf Twitter. Auf Facebook führte sie ihre Meinung zum Urteil des Oberlandesgerichts weiter aus: "Das bestätigt meine Wahrnehmung und die sehr vieler Beobachter_innen, dass die Begründung für meine Verurteilung absolut lebensfremd war." Es sei "zwar nur ein Etappensieg", aber sie sei "jetzt schon sehr zuversichtlich", dass sie das neue Verfahren gewinne.

Forderungen bleiben aufrecht

"Das Oberlandesgericht hat weder der Angeklagten noch dem Ankläger recht gegeben", betont hingegen Adrian Hollaender, Rechtsanwalt des Bierwirts, in einer Stellungnahme gegenüber "Heute.at". "Es hat nur entschieden, dass das Verfahren in erster Instanz erneut durchgeführt werden muss."

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Und weiter: "Inhaltlich vertraut mein Mandant auf einen Sieg von Rechtsstaat und Gerechtigkeit im neuen Rechtsgang, denn er hat schon einmal die Fakten dem Gericht im ersten Rechtsgang dargelegt und das Gericht hat daraufhin seiner Privatanklage stattgegeben." Der Mandant werde das auch im zweiten Rechtsgang tun und sei zuversichtlich, dass das Gericht "bei gleicher Faktenlage zum gleichen Ergebnis gelangen wird".

An den bestehenden Vorbringen und Forderungen will man unverändert festhalten. Dazu dürften auch die 50.000 Euro zählen, die man von Maurer letztens gefordert hatte. Es handelt sich um den maximalen gesetzlichen Rahmen, reserviert für die schwersten Fällen von übler Nachrede.

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