Politik

Teilweiser Schuldspruch für Sigi Maurer

Heute Redaktion
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Die ehemalige Grünen-Politikerin hatte einen Lokalbesitzer beschuldigt, ihr obszöne Nachrichten geschickt zu haben. Der Mann klagte wegen über Nachrede und bekam recht.

Am Dienstag fiel im Prozess gegen Sigrid Maurer das Urteil: Das Gericht sprach sie wegen übler Nachrede schuldig. Die ehemalige Grünen-Nationalratsabgeordnete auf sozialen Medien die obszöne Facebook-Nachricht vom Account eines Craftbier-Geschäfts veröffentlicht. Darin wurde sie sexistisch beschimpft und sexuell belästigt.

Sie machte den Ladenbesitzer dafür öffentlich und namentlich verantwortlich – dieser klagte. Maurer muss ihm nun 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Weiters wurde sie zu einer Strafe von 150 Tagsätzen je 20 Euro verurteilt (insgesamt 3.000 Euro). Ob bedingt oder unbedingt, ist noch nicht klar. Maurer hat Berufung eingelegt.

Der Geschäftsbesitzer verklagte Maurer zudem wegen Kreditschädigung auf 20.000 Euro, da er Umsatzeinbußen aufgrund der Anschuldigung erlitten habe. Dafür sah das Gericht allerdings keine Anhaltspunkte.

"Grenze überschritten"

Richter Stefan Apostol sagte zur Begründung seines Urteils: Die Beweislage reiche nicht aus, um sicher zu sein, dass der Kläger die Nachrichten wirklich selbst geschrieben hat. "Sie sind in diesem Punkt Täter und nicht Opfer", sagte Apostol, an Maurer gerichtet. "Was ihnen angetan wurde, und dass das nicht strafbar ist, steht auf anderem Blatt", sagte der Richter außerdem. Maurer habe mit dem Veröffentlichen der Nachrichten "eine Grenze überschritten, die strafbar ist".

Auf Gehweg vor Lokal sexuell belästigt

Das Lokal befinde sich laut Maurer auf ihrem Weg in die Arbeit, weswegen sie dort oft vorbeikomme. Immer wieder sei sie auf dem engen Gehsteig von dort verweilenden Männern begafft und auf frauenverachtende und obszöne Art angesprochen worden – so auch am 29. Mai diesen Jahres.

Kurz darauf im Büro habe sie die zwei strittigen Nachrichten vom Facebook-Account des Bierlokals erhalten: "Hallo, du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen und hast meinen Schwanz angeguckt als wolltest du ihn essen", heißt es in der ersten Meldung. Zwölf Minuten später sei die zweite eingetrudelt, in der die Politikerin als "dreckige kleine Bitch" bezeichnet wurde.

Prangerte den Ladenbesitzer öffentlich an

"Ich wollte mir das nicht gefallen lassen", schilderte die überzeugte Feministin ihre Beweggründe. Wegen der Einschätzung befreundeter Juristen, dass über den Rechtsweg wohl keine Konsequenzen für den Absender dieser Botschaften erreicht werden könnten, entschloss sich Maurer dazu, den mutmaßlichen Übeltäter selbst anzuprangern. Am 30. Mai machte sie dessen Identität über die sozialen Medien öffentlich.

Vor Gericht beteuerte der Kläger, das die Nachrichten nicht von ihm stammen würden und auch will er "Frau Maurer nicht gekannt" haben. Weder aus den Medien, noch vom Vorbeigehen an seinem Lokal. Theoretisch hätten auch Kunden diese Zeilen abschicken können, da der Computer diesen zugänglich sei.

Eine Argumentation, die Maurer widerlegen wollte. Für sie sei klar, dass der Inhaber die beiden obszönen Texte verfasst habe. Die Interpunktionsfehler in den Zeilen würden sich mit jenen in seinen öffentlichen Promo-Posts für das Lokal sowie seiner Rechtfertigung decken. (red)