Böllern zu Silvester gehört für viele zur Tradition – in Wien ist das jedoch streng verboten. Wegen Brand- und Verletzungsgefahr sowie massiver Lärmbelästigung gilt im gesamten Stadtgebiet auch zu Jahreswechsel ein absolutes Feuerwerksverbot. Wer dagegen verstößt, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen.
Erlaubt sind ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu zählen etwa Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tortensprüher. Alles, was knallt oder fliegt, ist tabu.
Was viele nicht wissen: Knallkörper, Raketen und Batteriefeuerwerke fallen bereits unter die Kategorie F2 – und sind damit im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Das Abfeuern von Feuerwerken der Kategorien F2, F3 und F4 ist laut Pyrotechnikgesetz in Wien untersagt.
Theoretisch könnte nur der Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung erteilen – davon wird in Wien jedoch kein Gebrauch gemacht. F2-Feuerwerke dürfen daher nur außerhalb des Ortsgebiets gezündet werden.
Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert Strafen von bis zu 3.600 Euro. Zusätzlich drohen Anzeigen wegen Lärmbelästigung oder Gefährdung.
Wer außerhalb des Ortsgebiets legal böllern möchte, sollte ausschließlich Feuerwerk aus dem österreichischen Fachhandel verwenden. Diese Produkte erfüllen die gesetzlichen Sicherheitsstandards – im Gegensatz zu vielen Raketen unbekannter Herkunft aus dem Ausland.