Borussia Dortmunds Goalie Roman Bürki will 21.500 Euro von Eurowings als Schadenersatz erstattet bekommen. Am Freitag wurde die Klage des Schweizers am Düsseldorfer Landgericht verhandelt.
Wie sein Anwalt Matthias Böse vorab berichtete, hatte die Airline DFB-Pokalsieger Bürki und seine Freundin am 3. Juli vergangenen Jahres trotz gültigen Tickets in Düsseldorf am Flughafen stehen lassen und war ohne sie abgeflogen, weil der Flug überbucht gewesen sei.
Unter Verweis auf einen dringenden Geschäftstermin habe der Schweizer Torhüter das Eurowings-Bodenpersonal vergeblich darum gebeten, nach Alternativen zu suchen.
Bürki habe daraufhin einen Privatjet gechartert, um noch rechtzeitig von Paderborn nach Mallorca zu kommen. Dort wollte er ein Anwesen besichtigen, das er inzwischen auch gekauft habe.
Der Anwalt der Lufthansa-Tochter bezeichnete die Klage als unbegründet. Bürki und seine Begleiterin seien zum Zeitpunkt des Boardings nicht mehr da gewesen. Die Maschine sei daraufhin mit zwei freien Plätzen an Bord abgehoben. Außerdem hätte der Profi-Sportler noch wenige Stunden später einen Eurowings-Flug von Köln/Bonn aus nehmen können.
Anwalt Böse bestritt die Darstellung der Airline: Bürki habe vergeblich auf Mitnahme gewartet, sein Gepäck sei bereits eingecheckt gewesen. Der Abendflug von Köln/Bonn sei gar nicht mehr buchbar gewesen. Der Prozess soll am 5. Juli fortgesetzt werden. Bürki selbst hatte sich am Freitag in Düsseldorf von seinem Anwalt vertreten lassen.