Ihm drohen 10 Jahre Haft

Skandal in SOS Kinderdorf – Ex-Mitarbeiter angeklagt

Anklage im Missbrauchsskandal von SOS-Kinderdorf. Wie die Staatsanwaltschaft Salzburg mitteilt, wurde nun ein ehemaliger Mitarbeiter angeklagt.
Michael Rauhofer-Redl
07.01.2026, 14:21
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat beim Landesgericht Salzburg gegen einen 57-jährigen Österreicher, der im SOS Kinderdorf Seekirchen am Wallersee als Familienhelfer tätig war, Anklage wegen Missbrauchsvorwürfen in mehreren Fällen erhoben.

Dem Angeklagten werden die Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie die Vergehen der Nötigung und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Die 2017 beginnenden Übergriffe erfolgten über einen Zeitraum von drei Jahren.

"Geschlechtliche Handlungen" an Mädchen

Der 57-Jährige war im genannten Tatzeitraum als Familienhelfer im SOS-Kinderdorf in Seekirchen tätig. Ihm wird zur Last gelegt, an zwei dort untergebrachten unmündigen Mädchen geschlechtliche Handlungen in Form wiederholter Berührungen im Brust- und Schambereich vorgenommen zu haben.

Da er auf diese Weise zudem seine Stellung als Beschäftigter in einer Erziehungsanstalt ausgenützt hat, werden ihm auch die Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angelastet.

Mädchen bedroht

Darüber hinaus soll der Angeklagte eines der beiden Mädchen zweimal durch Drohungen und Gewalt, nämlich durch Ziehen an den Ohren, zum Aufräumen sowie dazu, niemanden von den sexuellen Übergriffen zu berichten, genötigt haben. Einen weiteren im Tatzeitraum im SOS Kinderdorf Seekirchen untergebrachten Jungen habe er laut Anklage ebenso durch Ziehen an den Ohren zum Aufräumen genötigt.

Das Strafregister des Angeklagten weist eine einschlägige Vorstrafe wegen der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 207 Abs 1 StGB) aus dem Jahr 2021 auf. Zum Zeitpunkt dieser Verurteilung war er nicht mehr im SOS-Kinderdorf tätig und die nun angeklagten Vorwürfe gegen ihn waren noch nicht bekannt.

Noch kein Termin

Die Anklage fällt aufgrund des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe in die Zuständigkeit des Schöffengerichtes des Landesgerichtes Salzburg. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.

{title && {title} } mrr, {title && {title} } Akt. 07.01.2026, 14:45, 07.01.2026, 14:21
Jetzt E-Paper lesen