Die Arbeitnehmerveranlagung, umgangssprachlich auch "Steuerausgleich" genannt, ist für Zehntausende Österreicher einfach nur lästig. Doch nur bis zu dem Zeitpunkt, bis sie sie einmal durchgeführt haben. Dann zeigt sich nämlich: Das Thema ist blitzschnell erledigt und wenige Wochen später gibt es Hunderte, wenn nicht gar über Tausend Euro auf das Konto (zurück).
Der Steuerausgleich lohnt sich generell für alle Menschen, besonders aber für jene, die Pauschalen für Berufsgruppen geltend machen können oder eine Job-Veränderung durchgemacht haben.
Job-Veränderung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich entweder das Gehalt oder die Arbeitsstelle im Vorjahr verändert hat, da die Arbeitnehmerveranlagung immer für das abgelaufene Jahr gemacht wird.
Und dabei gibt es wiederum zwei Möglichkeiten: Rund 1,8 Millionen Menschen in Österreich werden selbst nicht aktiv und warten die automatische Abrechnung ab – in diesem Fall muss man nichts tun und bekommt das von der Behörde berechnete Geld auch automatisch auf das Konto. Weit mehr ist aber selbst-aktiv möglich.
Dass heuer besonders viel bei der Arbeitnehmerveranlagung herausschaut, liegt an zahlreichen Neuerungen. Laut Sozialministerium beträgt der Familienbonus Plus pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro, bei Kindern über 18 Jahren bis zu 650 Euro jährlich. Außerdem wird der Kindermehrbetrag für das Jahr 2024 auf 700 Euro erhöht, für das abgelaufene Jahr betrug er aber noch 550 Euro. Dazu kommt auch eine erhöhte Pendlerpauschale von Jänner bis Juni 2023 sowie der vierfache Pendlereuro. Der Mehrkindzuschlag steigt um 21,19 Euro pro Kind.
Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag wird für das Jahr 2023 um 5,8 Prozent erhöht. Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2023 um 5,8 Prozent. Zurück zur Veranlagung selbst.
Wie aus Zahlen des Finanzsamts ablesbar ist, bekommen jene Bürger, die die automatische Abrechnung abwarten, im Schnitt knapp unter 500 Euro ausgezahlt. Wer sich dagegen ein paar Minuten hinsetzt, den Antrag manuell eingibt und seine Finanzpositionen durchgeht, staubt im Schnitt über 700, in vielen Fällen über 1.000 Euro ab.
Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 lässt sich simpel über das Portal FinanzOnline durchführen – sobald die Jahres-Gehaltsabrechnung deines Arbeitgebers vorliegt, was spätestens Ende Februar 2024 erledigt sein muss. Weiterer Vorteil der manuellen Veranlagung: Das Geld kommt schneller, bei der automatischen kriegt man es erst in der zweiten Jahreshälfte 2024. Zu viel bezahlte Lohnsteuer oder Sozialversicherungserstattungsbeträge werden auch im manuellen Antrag automatisch berücksichtigt.