Coronavirus

So dürfen über zehn Erwachsene zur Grillfeier

Draußen dürfen sich ab Mittwoch maximal zehn Personen treffen, drinnen nur vier. Doch nun wurde eine neue Ausnahme verordnet.

Leo Stempfl
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Grillen und Sommer. Ein unzertrennliches Duo. Viel Spaß beim Betrachten unserer Diashow!
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(Bild: iStock)

In Wien galt lange die 1+1-Regel, auch in den anderen Bundesländern durften sich nur Menschen aus maximal zwei Haushalten treffen. Ausgangsbeschränkungen waren in Kraft. Mit 19. Mai ist auch damit Schluss. Rund um die Uhr sind Treffen mit Freunden und Familie erlaubt.

Im Freien dürfen sich zehn Erwachsene plus Kinder treffen, indoor sind es vier Erwachsene plus minderjährige Kinder. Nachts greift wiederum eine Sonderregel: Von 22 bis 5 Uhr sind hie wie da nur vier Erwachsene plus Kinder erlaubt. Diese Regeln gelten auch in der Gastronomie.

Ausnahme

Wenige Stunden vor Inkrafttreten der Lockerungen gab es allerdings noch eine Novelle. Der Stelle im Gesetz, in der die Ausnahmen geregelt sind, wurde ein zehnter Absatz beigefügt. Wo auch immer Regelungen über die höchst zulässige Anzahl von Personen und Haushalten getroffen wird, gibt es also eine weitere Ausnahme.

"So sind Personen, die für Beteiligte persönliche Assistenzleistungen oder Leistungen der 24-Stunden-Betreuung erbringen, bei der Feststellung der Anzahl der Personen und Haushalte nicht einzurechnen", heißt es dazu. Feiern zehn Pflegebedürftige mit ihren zehn Pflegern eine Grillparty, wäre das trotz Zehn-Personen-Regel völlig gesetzeskonform.

Häufiger wird wohl der Fall der Auftreten, dass die Zehn-Personen-Grenze bei Familientreffen maximal ausgereizt wird. Gibt es einen pflegebedürftigen Angehörigen, so soll ein Familienmitglied nicht automatisch einer Pflegerin gegenüber zurückstecken müssen.