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So erfährst du, ob deine Corona-Strafe rechtens ist

Die Volksanwaltschaft bietet jenen Personen Hilfe an, die eine nicht rechtmäßige Corona-Stafe bezahlt haben. Diese Strafen können aufgehoben werden:

Andre Wilding
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Die Polizei kontrolliert im Stadtpark Wien die Corona-Maßnahmen.
Die Polizei kontrolliert im Stadtpark Wien die Corona-Maßnahmen.
picturedesk.com (Symbolbild)

Nachdem der Verfassungsgerichtshof einige Punkte der Corona-Verordnungen aufgehoben hat, wird laut Volksanwaltschaft deutlicher, was sich ohnehin bereits abgezeichnet hat: "Viele Menschen haben Strafen bezahlt, obwohl sie sich nicht rechtswidrig verhalten haben“, sagt Anwalt Bernhard Achitz.

Und der Jurist wiederholt seine Empfehlung, die er bereits in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt“ gegeben hatte: "Ersuchen Sie um die Aufhebung Ihrer Strafe! Die Volksanwaltschaft unterstützt dabei gerne." Aufgehoben können nur Strafbescheide (Strafverfügung, Straferkenntnis) werden, nicht aber Organstrafmandate, die gleich ohne Verfahren bezahlt wurden.

Die Volksanwaltschaft steht natürlich auch für Beschwerden bei anderen Problemen mit Behörden zur Verfügung, egal ob es um den Familienhärtefonds, Quarantäne oder Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen geht.

So richtest du eine Beschwere an die Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft ist telefonisch, schriftlich und persönlich erreichbar:

➤ Telefonisch über die kostenlose Service-Nummer 0800 / 223 223 oder unter der Telefonnummer (01) 515 05 - 0

➤ Per Fax unter der Nummer (01) 515 05-150

➤ E-Mail: [email protected] (Maximalgröße des Anhangs von 5 MB)

➤ Postanschrift: Volksanwaltschaft, Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien

➤ Elektronisches Beschwerdeformular (Login mittels Bürgerkarte/Handy-Signatur erforderlich)