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So ist das wirklich mit dem Gastro-Zutritt – die Regeln

Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Sport, Freizeitbetriebe: All das darf ab 19. Mai unter strengen Auflagen wieder aufsperren. Was jetzt gilt.

Heute Redaktion
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"Im Vergleich zu den bisherigen Verordnungen sind wir sehr früh dran": Mückstein, Kurz, Kogler und Köstinger (von rechts)
"Im Vergleich zu den bisherigen Verordnungen sind wir sehr früh dran": Mückstein, Kurz, Kogler und Köstinger (von rechts)
Sabine Hertel

Regierung und Landeshauptleute haben sich am Montag auf die Öffnungsschritte ab 19. Mai geeinigt. "In neun Tagen wird das Leben wieder bunter", formulierte es Vizekanzler Kogler. Die Regeln für FFP2-Masken und Mund-Nasen-Schutz bleiben unverändert. Aber viele fragen sich: Was gilt als "Eintrittspass"?

3-G-Regel Zutritt haben nur Getestete, Geimpfte, Genesene.

Geimpfte  Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung darf man ohne Test überall rein, aber nur drei Monate. Der zweite Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um sechs Monate.

PCR-Tests sind 72 Stunden gültig. Ebenso Gurgel-Selbsttests mit Auswertung im Labor.

Antigen-Tests etwa aus Teststraßen oder Apotheken gelten 48 Stunden. Antigen-Selbsttests, die mitgefilmt und in einem Datensystem erfasst werden, sind 24 Stunden ab Probenentnahme gültig.

Point-of-Sale Selbsttests vor Ort werden einmaliges Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels, Veranstaltungen ermöglichen.

Genesene  sind für sechs Monate von der Testpflicht befreit.

Antikörper-Tests Neu: ein Nachweis über Antikörper zählt für drei Monate ab Testzeitpunkt.

Treffen von mehr Personen erlaubt

Treffen  Tagsüber sind ab dem 19. Mai Indoor-Treffen von vier Personen plus sechs Kindern zulässig. Outdoor zehn plus zehn. Von 22 bis 5 Uhr: vier Personen plus maximal sechs Kinder. Keine Kontrollen in Privatwohnungen.

Hochzeiten, Geburtstagsfeiern In großer Dimension wohl erst ab Juli möglich.

Pflegeheim  3-G-Regel, FFP2-Pflicht, täglich bis zu drei Besucher pro Bewohner.

Begräbnisse Weiterhin mit bis zu 50 Personen erlaubt.

Öffnungs-Guide: Das müssen Sie wissen

Sperrstunde 22 Uhr Betriebe dürfen von 5 bis 22 Uhr öffnen.

Gastronomie indoor Pro Tisch maximal vier Personen mit höchstens sechs Kindern. Ausnahme: gemeinsamer Haushalt.

Gastronomie outdoor Maximal zehn Personen plus zehn Kinder. Bei Aufenthalt über 15 Minuten Registrierungspflicht.

Gastronomie generell Zwischen Tischen zwei Meter Abstand. FFP2-Maske für Gäste außer am Platz. Take-away 5 bis 22 Uhr.

Imbissstände  Konsumation im Stehen möglich, keine Testpflicht.

Hotellerie  Zutritt laut 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft). Getestete, die Wellness, Gastro und Fitnesseinrichtungen im Betrieb nützen wollen, müssen den Test regelmäßig erneuern.

Handel  Kein 3-G-Nachweis, pro Kunde 20-m2-Regel.

Friseure und Co. 3-G-Nachweis, pro Kunde 10 m2.

Veranstaltungen Sport, Kultur 3-G-Regel für Besucher, ab 51 Personen zugewiesene Sitzplätze, ein Sitzplatz Abstand zwischen Haushaltsfremden. Maximal 50 Prozent der Sitzplatzkapazität, Obergrenze indoor 1.500 Personen, outdoor 3.000 Personen.

Museen Kein 3-G-Nachweis, FFP2-Pflicht, 20-m2-Regel.

Kinos  3-G-Regel, zwei Meter Abstand bzw. ein Sitzplatz frei, Registrierungspflicht.

Freizeitbetriebe  3-G-Nachweis, indoor 20 m2 pro Gast, zwei Meter Abstand, bei Aufenthalt über 15 Minuten Registrierungspflicht.

Fitnesscenter  3-G-Nachweis, 20-m2-Regel, Maske außer bei Sport.

Fußballkäfig  Max. 10 Personen, keine Maske, kein Abstand.

Schulen Ab dem 17. Mai Vollbetrieb, Tests alle zwei Tage, Maskenpflicht. Ferienlager möglich.

Arbeitsstätten  Empfohlen wird weiter Homeoffice. In Büros keine FFP2-Pflicht, wenn andere Vorkehrungen (Plexiglas) möglich sind. Bei Parteienverkehr Testpflicht (max. 7 Tage alt).

    Die Bundesregierung – Kanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger – hat die Öffnungspläne für den 19. Mai präsentiert.
    Die Bundesregierung – Kanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger – hat die Öffnungspläne für den 19. Mai präsentiert.
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