Für eine Familie aus dem Bezirk Weiz hat die Geburt ihres Kindes unerwartet finanzielle Folgen gehabt. Nur wenige Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus lagen plötzlich zwei hohe Rechnungen im Briefkasten.
Der erste Betrag für den Aufenthalt der Mutter im Spital belief sich auf rund 6.400 Euro. Noch deutlich höher fiel die zweite Forderung aus: Für die medizinische Versorgung des Neugeborenen wurden etwa 22.300 Euro verrechnet.
Auslöser der hohen Kosten war eine zunächst ungeklärte Versicherungssituation. Die zuständige Gesundheitskasse erkannte die Mitversicherung von Mutter und Kind vorerst nicht an. Dadurch entstand für die Familie eine Gesamtforderung von rund 28.700 Euro.
Die Familie wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Weiz, die den Fall übernahm. Während der erste Rechnungsbetrag für die Mutter nach Prüfung storniert wurde, blieb die Forderung für das Kind zunächst aufrecht.
Besonders kompliziert gestaltete sich die Klärung, da Mutter und Kind ihren Lebensmittelpunkt im Ausland hatten und es zusätzlich Unklarheiten mit den zuständigen Stellen gab. Während der laufenden Abklärungen sah sich der Vater gezwungen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren und bereits mehrere Tausend Euro zu überweisen.
Nach längerer Prüfung konnte schließlich eine rückwirkende Familienversicherung ab Geburt durchgesetzt werden. Damit wurden sämtliche offenen Forderungen aufgehoben und bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Für die Familie bedeutete das am Ende eine vollständige finanzielle Entlastung.