Ein Einsatz im Grazer Volksgarten hat für einen Polizisten ein juristisches Nachspiel. Der Beamte einer Spezialeinheit stand am Montag wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht. Der Vorwurf: Drei bei einer Razzia gefundene Päckchen wurden nicht sichergestellt und dokumentiert, sondern später im Müll entsorgt, das berichtet die Kleine Zeitung.
Ausgangspunkt war ein Einsatz im Grazer Volksgarten, einem bekannten Treffpunkt der Drogenszene. Dort fanden Polizisten in einem Gebüsch drei kleine Säckchen. Doch bevor die vermuteten Drogen ordnungsgemäß erfasst werden konnten, wurde die Einheit zu einem weiteren Einsatz beordert.
Die Staatsanwältin erinnerte im Prozess an die besondere Verantwortung von Polizeibeamten: "Der Staat überträgt Polizeibeamten weitreichende Befugnisse. Das geht einher mit der Erwartung und Verpflichtung, dass diese Befugnisse im Rahmen der Gesetze ausgeführt werden", so die Kleine Zeitung.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die gefundenen Säckchen weder sichergestellt noch ein Protokoll darüber angelegt zu haben. Zudem sei der Inhalt nie untersucht worden, weil die Päckchen später entsorgt wurden.
Vor Gericht räumte der Polizist den Vorfall ein. "Es ist Tatsache, dass ich die drei Kugeln weggeworfen habe", sagte er. Auf die Frage der Richterin, warum er die Gegenstände entsorgt habe, antwortete der Beamte: "Ich war mir sicher, dass darin kein Suchtgift ist, es schaute nach Wuzeltabak aus."
Außerdem sei während des Einsatzes ein weiterer Alarm eingegangen. "Deshalb mussten wir schnell weg und ich hab' die Kugeln im Auto gelassen", erklärte der Angeklagte laut Kleine Zeitung.
Später habe er die Säckchen gemeinsam mit Verpackungen eines McDonald's-Besuchs weggeworfen. "Hätte ich einen Drogenverdacht gehabt, hätte ich natürlich ein Sicherstellungsprotokoll angefertigt und eine Anzeige gegen unbekannte Täter gemacht", betonte er.
Der Verteidiger argumentierte, sein Mandant habe niemanden schädigen oder begünstigen wollen. "Mein Mandant wollte weder die Republik noch sonst wen schädigen oder begünstigen. Er hat bloß die Sachlage falsch eingeschätzt", sagte er.
Nach Beratung mit den Schöffen erhielt der bisher unbescholtene Beamte ein Diversionsangebot. Die zuständige Richterin stellte klar: "Es war Missbrauch der Amtsgewalt", verwies aber gleichzeitig darauf, dass der Polizist bisher unbescholten sei und Verantwortung übernommen habe.
Der Beamte akzeptierte die Entscheidung, die eine Geldbuße von 6.000 Euro vorsieht, laut eigenen Angaben "dankbar".