Über vier Jahre Haft

Amtsmissbrauch und Spionage! Egisto Ott ist schuldig

Paukenschlag im Spionage-Prozess rund um Egisto Ott! Der ehemalige Staatsschützer ist des Amtsmissbrauchs und der Spionage schuldig.
Newsdesk Heute
20.05.2026, 18:48
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Der größte heimische Spionageprozess der vergangenen Jahre endete am Mittwoch. Der frühere BVT-Chefinspektor Egisto Ott wurde unter anderem des Amtsmissbrauchs und der Spionage – nicht rechtskräftig – schuldig gesprochen. Die endgültige Urteilsverkündung dauerte etwas länger. Es mussten 21 Hauptfragen abgearbeitet werden.

Kurz nach 9.15 Uhr begann die achtköpfige Jury am Wiener Landesgericht jedenfalls mit den Beratungen über die Schuldfrage. Die Beratung dauerte mehrere Stunden, erst gegen 18 Uhr wurde mit der Verkündung der einzelnen Urteile begonnen. Alleine die Verlesung des ersten Punktes nahm einige Zeit in Anspruch.

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Am Ende wurde ein einstimmiger Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs verkündet. Auch wegen des Verbrechens des Geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil der Republik wurde Ott einstimmig für schuldig befunden.

Über vier Jahre Haft

Auch der mitangeklagte Ex-Beamte wurde wegen Amtsmissbrauchs und weiterer Punkte – ebenfalls nicht rechtskräftig – schuldig gesprochen. Insgesamt wurde Ott zu vier Jahren und einem Monat unbedingter Haft verurteilt. Der Zweitangeklagte fasste 15 Monate bedingte Haft aus. Zudem muss er einen Kostenersatz leisten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Ott wurde wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil der Republik Österreich, Bestechung und Bestechlichkeit, Veruntreuung, Verletzung der zur Geheimhaltung und wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetzes schuldig gesprochen. Bei Betrug, Datenbeschädigung und Verstoß gegen das Datenschutzgesetz gab es einen Freispruch.

Der Mitangeklagte wurde wegen Amtsmissbrauch, Verletzung der Geheimhaltungspflicht, Vergehen der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht und illegalem Waffenbesitz schuldig gesprochen.

Verteidigerin forderte Freispruch

Zum Auftakt des 13. und letzten Verhandlungstags verzichtete Ott auf ein ausführliches Schlusswort. "Ich möchte auf die Ausführungen meiner Verteidigerin verweisen und habe dem nichts hinzuzufügen", erklärte der ehemalige Staatsschützer im Großen Schwurgerichtssaal.

Otts Verteidigerin Anna Mair hatte bereits am Montag einen Freispruch in allen Anklagepunkten gefordert.

Mitangeklagter gesprächiger

Gesprächiger zeigte sich der mitangeklagte frühere IT-Forensiker des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Ihm wird vorgeworfen, Handy-Daten ausgelesen und anschließend an Ott weitergegeben zu haben.

Der Angeklagte verwies darauf, dass gegen mehrere frühere Entscheidungsträger und Beamte des BVT Ermittlungen geführt worden seien. Einige Verfahren seien noch offen, andere bereits mit Freisprüchen geendet.

Appell an Geschworene

Außerdem bestritt der Mann die Vorwürfe rund um die angebliche Daten-Extraktion. Zum fraglichen Zeitpunkt sei er weder am betreffenden Tag noch in der gesamten Woche im Büro gewesen. Trotzdem habe man seine Büroräume durchsucht. Sichergestellte Gegenstände habe er erst Jahre später in einer Schachtel zurückbekommen.

Zum Ende seiner Aussagen wandte sich der Ex-IT-Forensiker direkt an die Geschworenen: "Wenn Sie Zweifel (an der Anklage, Anm.) haben, bitte ich Sie, klar zu denken." Dieser Appell scheint jedoch nicht ganz geholfen zu haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Erstangeklagte meldete noch im Saal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Zweitangeklagte und die Staatsanwaltschaft Wien gaben keine Erklärung ab. Binnen drei Tagen kann auch die Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel anmelden, es steht ihnen die Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH oder die Berufung gegen die Strafe an das OLG Wien offen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 20.05.2026, 20:00, 20.05.2026, 18:48
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