Ein einzelner Montagefehler hatte für Lukas H. drastische Folgen: Der junge Mann wurde von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen – und das ausgerechnet kurz vor seiner Lehrabschlussprüfung. Besonders brisant: Er befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der gesetzlichen Weiterbeschäftigungszeit nach der Lehre.
Doch damit nicht genug: Laut Endabrechnung sollte der ehemalige Lehrling seinem Betrieb sogar noch Geld schulden. Die Firma zog ihm angebliche Minusstunden ab.
Bei genauer Prüfung zeigte sich allerdings ein völlig anderes Bild: Lukas H. konnte detaillierte Arbeitszeitaufzeichnungen vorlegen, die belegten, dass er während seiner Lehrzeit regelmäßig früher beginnen musste – jeden Tag rund 20 Minuten vor dem offiziellen Arbeitsbeginn.
Dadurch hatte sich laut den Unterlagen ein erhebliches Zeitguthaben angesammelt – statt der behaupteten Minusstunden.
Der Fall landete mit Hilfe der Arbeiterkammer Steiermark schließlich vor Gericht. Dort konnte eine Einigung erzielt werden: Die fristlose Entlassung wurde in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt. Zusätzlich erhielt der junge Mann insgesamt 17.500 Euro zugesprochen.