Angestellte beschimpft

"Schleichts euch!" – Chef muss 15.000-€-Strafe zahlen

Zwei Mitarbeiter wurden von ihrem Chef brüsk abgewiesen und hinausgeworfen - das ließen sich die Angestellten nicht gefallen und gingen zur AK.
André Wilding
15.04.2026, 06:30
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Zwei Angestellte suchten das Gespräch mit ihrem Chef, um betriebliche Probleme zu klären. Doch anstatt auf die Anliegen seiner Mitarbeiter einzugehen, zeigte der Gastronom Desinteresse, das in einer verbalen Entgleisung gipfelte.

"Nicht zur Arbeit erschienen"

Die Aufforderung, die Schlüssel abzugeben und "sich zu schleichen", ließen sich die Betroffenen nicht bieten und suchten umgehend die AK-Bezirksstelle Spittal auf. Bezirksstellenleiter Andreas Gaggl:

"Im Nachhinein versuchte der Arbeitgeber, die Situation umzudeuten. Er behauptete, die beiden seien einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen und hätten das Unternehmen eigenmächtig verlassen."

Lückenlose Dokumentation

Dank der lückenlosen Dokumentation und der sofortigen Reaktion der Betroffenen hielten diese Behauptungen jedoch nicht stand. Der Arbeitgeber musste jeweils 7.500 Euro Kündigungsentschädigung, also insgesamt 15.000 Euro, zahlen.

"Solche Versuche, eine ungerechtfertigte Entlassung als Arbeitnehmer-Kündigung oder unentschuldigtes Fernbleiben darzustellen, sehen wir leider immer wieder. Beschäftigte, denen solches Unrecht widerfährt, können sich auf unsere kostenlose Unterstützung verlassen", erklärt AK-Präsident Goach.

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