Nach 18 Jahren als Mitarbeiterin in der Küche wurde die Beschäftigte von einem Tag rausgeworfen. Ein Schlag ins Gesicht – denn sie hatte sich nie etwas zuschulden kommen, wurde immer für ihre Arbeit gelobt. Bereits in den Wochen zuvor war die Frau zu einer einvernehmlichen Auflösung gedrängt worden, hatte aber nicht zugestimmt.
Sie wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Experten intervenierten beim Unternehmen und stellten klar, dass die Entlassung unzulässig ist. Die Firma behauptete daraufhin, die Arbeitnehmerin sei während eines Krankenstandes unerlaubterweise nach Bosnien gefahren. Sie habe das vertuschen wollen und sich außerdem unkollegial verhalten.
Diese laut AK "an den Haaren herbeigezogenen" Argumente konnten nicht bewiesen werden. Da die Frau ohnehin nicht mehr im Betrieb aktiv sein wollte, schlug die Kammer vor, sich auf eine einvernehmliche Beendigung zu einigen.
Dazu kam es letztendlich auch. Neben offenem Lohn erhielt die Betroffene unbezahlte Überstunden, nicht verbrauchten Urlaub, anteilige Sonderzahlungen und eine Abgangsentschädigung. In Summe landeten mehr als 31.000 Euro auf ihrem Konto.
Ein weiterer Beschäftigter fiel ebenfalls aus allen Wolken: Nur wenige Tage nach einem Herzinfarkt warf ihn seine Firma raus. Der Maschinenführer schaltete ebenfalls die Arbeiterkammer ein.
Die Experten stellten gleich mehrere Vergehen fest und schritten ein. Dem Arbeitnehmer wurden schließlich Tausende Euro zugesprochen.