Die Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber spielte sich im Salzkammergut ab. Der Grund: die Anfechtung der unfreiwilligen Beendigung eines Dienstverhältnisses.
Der Betroffene wandte sich an die AK-Bezirksstelle Gmunden. Die Anstrengungen der Experten machten sich letztendlich bezahlt: Der Mann durfte sich über 83.500 Euro freuen.
Im Engagement für die Mitglieder mache man keinen Unterschied, "ob es sich um große oder kleine Beträge handelt", betont die Kammer. Sie macht auf einen weiteren Fall aufmerksam: Für eine geringfügig beschäftigte Reinigungskraft wurden 22 Euro herausgeschlagen. Bei der Endabrechnung hatte die Urlaubsersatzleistung für das dreiwöchige Dienstverhältnis gefehlt.
Auch für eine Innviertlerin ging es um ordentlich viel Geld: Die Angestellte sollte nach ihrer Kündigung um ihre Abfertigung umfallen. Sie schaltete ebenfalls die Juristen der Arbeiterkammer ein.
Was war passiert? In der Endabrechnung der Frau waren auch offenes Gehalt, anteilige Sonderzahlungen und die Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub ausgewiesen. Das Problem: Die Firma hatte die Summen nicht beglichen.