39 Jahre arbeitete die Frau aus Ried in dem Betrieb. Sie verständigte sich schließlich mit ihrem Chef auf eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Ihr standen zwölf Monatsgehälter zu.
Der Arbeitgeber erstellte die Endabrechnung. Darauf waren auch offenes Gehalt, anteilige Sonderzahlungen und die Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub ausgewiesen. Das Problem: Er beglich die Summen nicht.
Das AK-Mitglied ließ das nicht auf sich sitzen und wandte sich an die Kammer. Die Experten intervenierten beim Unternehmen und wiesen auf die offenen Ansprüche hin. Die Folge: ein intensiver Schriftverkehr.
Die Arbeiterkammer blieb hartnäckig und bestand darauf, dass die Frau zu ihrem Recht und zu ihrem Geld kommt. Letztlich konnte sie das Unternehmen unter Androhung einer Klage überzeugen. Die Betroffene bekam – in Raten und nach weiteren Interventionen – rund 80.000 Euro nachbezahlt.
Der Fall zeige, dass es sich lohne, die Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, betont AK-Präsident Andreas Stangl. "Und selbst wenn sich Arbeitgeber beharrlich weigern, Ansprüche zu begleichen, bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht."