Niederösterreich

Wirbel um Ausweitung der Fußgängerzone in St. Pölten

Im Zuge der Umgestaltung des Domplatzes soll die Fußgängerzone ausgeweitet werden. Kritik kommt von der ÖVP.
Erich Wessely
14.07.2022, 13:23
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Im Zuge der Umgestaltung des Domplatzes soll in diesem Bereich die Fußgängerzone erweitert werden und "dadurch die Innenstadt aufgewertet werden", heißt es in einer Aussendung des Magistrats. Die Beschilderung erfolge zwischen dem 25. und 29. Juli. Ab dann treten die neuen Regelungen in Kraft.

Durch die Öffnung des Alumnatsgartens für die Bevölkerung und die Anbindung an die Innenstadt aber auch die Verkehrsberuhigung und die Umgestaltung des Domplatzes sowie dessen Nutzung als Veranstaltungsplatz wird die Fußgängerzone verlängert, "um diesen Bereich für die Fußgänger aufzuwerten und die Innenstadt zu erweitern".

Verkehrsströme werden verändert

Des Weiteren werden die Verkehrsströme durch die Umgestaltung des Promenadenringes in den nächsten Jahren verändert. Somit dienen diese Maßnahmen bereits als Vormaßnahmen.

Die von der SPÖ-Stadtregierung angekündigte Sperre des Domplatzes für Pkw sorgt wiederum für Verärgerung bei der St. Pöltner Volkspartei. „Matthias Stadler und die SPÖ-Stadtregierung brechen hier die Domplatz-Beschlüsse des Gemeinderats. Diese sehen klar vor, dass eine Sperre des Domplatzes für Pkw nur mit entsprechenden Ersatzparkflächen vorgenommen werden dürfen. Die damit gemeinte Garage unter dem Bischofsgarten hängt aber nach wie vor in der Luft. Die SPÖ sperrt hier also den wichtigsten Innenstadt-Parkplatz von Richtung Osten für die Innenstadt-Wirtschaft ohne jede Rücksicht“, werden Vizebürgermeister Matthias Adl und VP-Klubobmann Florian Krumböck in einer Aussendung der VP zitiert.

Die beiden VP-Vertreter fordern eine Aussetzung der Pläne bis zur Realisierung der Bischofsgarten-Garage. „Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als die Einhaltung geltender Beschlüsse“, so Adl und Krumböck.

Umdenken bei Rathausgarage gefordert

Sollte es zu keinem Umdenken kommen, fordert Krumböck zumindest ein Umdenken in Sachen Rathausgarage. „Es muss auch eine Möglichkeit für jene geben, die kurze Erledigungen in der Innenstadt mit dem Auto erledigen wollen. Deshalb sollte die Rathausplatz-Garage wieder in der ersten Stunde gratis sein und nicht in der zweiten“, so Krumböck.

Auch die FPÖ kritisiert die Pläne der Roten. "Ein autofreier Domplatz wird weitere Kunden in Einkaufszentren vertreiben. Vor allem viele ältere Menschen und Familien nutzen gerne den Domplatz als Parkplatz. Solange in unmittelbarer Nähe kein alternativer Parkplatz geschaffen wurde, müssen die Parkplätze erhalten bleiben", sagt FPÖ St.Pölten-Chef Klaus Otzelberger.

Er fordert eine Bürgerbefragung zu dem Thema.

Genaue Änderungen im Überblick

So werden die Wiener Straße (beginnend ab der Kreuzung mit der Lederergasse in Richtung Westen über das Heimgassl bis zum Domplatz) und der gesamte Domplatz dem Fußgängerverkehr vorbehalten und gänzlich für Autofahrer gesperrt.

Darüber hinaus werden die Ranzonigasse (zwischen Hofstatt und Wiener Straße), die Alumnatsgasse (zwischen Fuhrmannsgasse und Wiener Straße) und die Grenzgasse (südlich des Umkehrplatzes) autofrei.

Die Einfahrt über die Wiener Straße vom Neugebäudeplatz bis zur Lederergasse und die Ausfahrt über die Lederergasse in Richtung Süden werden bestehen bleiben. Die Einbahnregelung der Schmiedgasse wird in Richtung Norden verändert. Damit wird in Zukunft nur die Einfahrt von der Wiener Straße und die Ausfahrt jeweils über die Lederergasse und die Schmiedgasse stadtauswärts als Einbahnführung möglich sein.

Behindertenabstellplätze

Die Zufahrt zu den Behindertenabstellplätzen in der Wiener Straße, entlang den Häusern Wiener Straße Nr. 35 und 37, ist für Inhaber eines Ausweises in der Wiener Straße vom Neugebäudeplatz kommend in Richtung Westen gestattet. Die Abfahrt ist dann entgegengesetzt der Zufahrt zu den Behindertenstellplätzen in Richtung Osten möglich.

Ladetätigkeiten

In der Fußgängerzone ist die Ladetätigkeit mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 09.30 Uhr,14.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet. In der Zeit von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist die Ladetätigkeit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erlaubt.

Auch das Zufahren von Taxis und Mietautos ist das Befahren der Fußgängerzone zur Beförderung von gehbehinderten Personen gestattet. Das Radfahren in dieser Fußgängerzone ist in Schrittgeschwindigkeit gestattet.

Jetzt E-Paper lesen