Politik

Staatlichte Asylbetreuung kurz vor Beschluss

Die Verstaatlichung von Betreuung und Rechtsberatung von Asylwerbern steht kurz vor dem Beschluss im Nationalrat. Die Opposition ist dagegen.

Heute Redaktion
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Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will die Asylbetreuung und Rechtsberatung verstaatlichen. Das bedeutet eingeschränkte Rechtsansprüche für Asylwerber.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will die Asylbetreuung und Rechtsberatung verstaatlichen. Das bedeutet eingeschränkte Rechtsansprüche für Asylwerber.
Bild: picturedesk.com/APA

Die Koalition stellt die Betreuung von Asylwerbern neu auf. Dazu gehört auch, dass die Rechtsberatung, die bisher von unabhängigen NGOs angeboten wurde, von einer Bundesagentur übernommen werden soll. Unabhängige Stellen werden entmachtet - "Heute" berichtete.

Agentur verstaatlicht, kontrolliert durch Justizressort

Was schon im Koalitionspapier angedeutet wurde, ist nun auf Schiene. Am Donnerstag wurde die Errichtung der besagten Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) im Innenausschuss beschlossen. Zugestimmt haben die Regierungsparteien, die Opposition ist klar dagegen.

Ab Mitte 2020 werden laut BBU-Errichtungsgesetz die Erstaufnahmezentren für Flüchtlinge von einer staatlichen Agentur betrieben. Ab Anfang 2021 soll auch die derzeit von Hilfsorganisationen durchgeführte Rechts- und Rückkehrberatung für Asylwerber ausschließlich von der BBU durchgeführt werden. Rechtsberater, Menschrechtsbeobachter, Dolmetscher und Übersetzer sollen in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei sein. Die Rechtsberatung in der Agentur wird vom Justizressort geleitet und kontrolliert.

Kickl wählt Mitglieder nach "sachlichen und objektiven Kriterien" selbst

Die GmbH wird zu 100 Prozent im Bundeseigentum stehen. Zur Hälfte wird ihr Aufsichtsrat aus Vertretern des Innenministeriums, zur Hälfte aus Vertretern des Finanz- und Justizressorts sowie Personalvertretern bestehen. Nach "sachlichen und objektiven Kriterien" werde Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Mitglieder seines Ressorts selbst auswählen.

Für Asylwerber wird der Rechtsanspruch auf Beratung eingeschränkt. Asylwerber im Zulassungsverfahren (ausgenommen unbegleitete Minderjährige) haben nur noch Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung, wenn ihnen eine negative Entscheidung in Aussicht gestellt wurde und sie weniger als 72 Stunden Zeit für die Vorbereitung auf die Einvernahme beim Bundesamt für Asyl- und Fremdwesen (BFA) haben.

Opposition geschlossen dagegen

Für die Abschiebung werden Festgenommene nur noch "nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten" unentgeltliche Rechtsauskunft bekommen. Laut Gesetzesvorlage ist die Betrauung anderer juristischer Personen mit der Rechtsberatung verboten. Kickl verspricht sich mehr freiwillige ausreisende Asylwerber und eine Kosteneinsparung von rund 15 Millionen Euro ab 2022.

Die Opposition lehnte die Maßnahmen entschieden ab. Sie sehen ein faires Asylverfahren gefährdet. Die neue Flüchtlingsberatung war in der Begutachtung auf großen Widerstand gestoßen, unter anderem von der UNO, der Richtervereinigung und der Rechtsanwaltskammer.

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    JESSICA GOW / AFP / picturedesk.com