Eine Pensionistin kündigte Österreich – schriftlich. In einem Brief erklärte sie die "Kündigung der Staatsangehörigkeit". Und als wäre das nicht genug gewesen, setzte sie noch einen drauf: In einem Schreiben an den damaligen Außenminister Alexander Schallenberg verlangte sie eine "freiwillige Zahlung" von 20 Millionen Euro "in Edelmetallen" – als "Aufwandersatz".
Wegen genau dieser Briefen stand die 61-Jährige am Mittwoch (4. Februar) vor Gericht. Der Vorwurf: staatsfeindliche Bewegung im Rahmen des "Bundesstaat Preußen". Doch am Ende kam es zum Paukenschlag: Die Frau wurde am Wiener Landesgericht freigesprochen – der Freispruch ist allerdings nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein.
Die Angeklagte war 2021 bereits wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Als das Urteil in der Instanz bestätigt wurde und die Aufforderung zum Strafantritt kam, sei sie in Panik geraten. "Ich wollte mich vor den fünf Jahren retten", gab sie im "Grauen Haus" zu Protokoll. Das sei der Moment gewesen, in dem sie nach einem Ausweg suchte – und bei den "Preußen" landete.
Infobox: Was ist der "Bundesstaat Preußen"?
Der "Bundesstaat Preußen" gilt als Teil der Reichsbürger- bzw. Staatsverweigerer-Szene.
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Sie habe deshalb von Bekannten vorgefertigte Schreiben des "Bundesstaat Preußen" unterschrieben und verschickt – unter anderem an Ex-Kanzler Schallenberg und an Wiens Bürgermeister Michael Ludwig. In den Briefen erklärte sie die "Kündigung der Staatsangehörigkeit".
Neben der "Kündigung der Staatsangehörigkeit" forderte sie auch Geld. Für den Fall der "Nichtübersendung der Entlassungsurkunde" verlangte sie eine "freiwillige Zahlung" von 20 Millionen Euro "in Edelmetallen". Diese Forderung mahnte sie beim Ex-Kanzler auch mehrfach ein.
Noch brisanter: Von der Präsidentin des Oberlandesgerichts (OLG) Wien soll sie in drohendem Tonfall die Nichtig-Erklärung ihres Urteils verlangt haben. Das sei "aus der Not heraus" geschehen, erklärte die Frau vor Gericht.
Vor Gericht versicherte die Frau, sie habe die Ziele des "Bundesstaat Preußen" nicht unterstützt. "Ich habe nichts Organisatorisches gemacht", sagte sie. Sie habe die Vereinigung auch nicht stärken wollen. Als sie 2023 ihre Strafe in der Justizanstalt Schwarzau antrat, stellte sie ihre gegen den Staat gerichteten Aktivitäten ein. "Weil ich mein Ziel nicht erreicht habe, die Haftstrafe zu verhindern", erklärte sie.
Der Freispruch erfolgte aus Sicht des Gerichts vor allem deshalb, weil nicht nachzuweisen gewesen sei, dass die Frau es darauf angelegt hatte, staatsfeindliche Handlungen zu fördern. Aus Sicht des Gerichts war die subjektive Tatseite nicht gegeben.
Außerdem ging der Richter im Zweifel davon aus, dass der "Bundesstaat Preußen" noch nicht die nötige Mitgliederanzahl von 30 Personen gehabt haben könnte, als die Frau sich dieser Verbindung zuwandte. Die Staatsanwältin war mit dem Freispruch nicht einverstanden und legte Rechtsmittel ein – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Die Pensionistin war erst seit wenigen Wochen wieder auf freiem Fuß: Sie wurde am 17. Jänner nach Verbüßung der Halbstrafe vorzeitig bedingt entlassen. Vor Gericht erklärte sie, sie habe nach Haftantritt keine Briefe mehr verschickt. Ob der Freispruch hält, ist offen. Denn die Staatsanwaltschaft bekämpft das Urteil – der Fall könnte also weitergehen.