Niederösterreich

Stammgast erpresste Go-Go-Bar-Chef mit Corona-Video

Ein Mann hatte dem Chef einer Bar gedroht ein belastendes Video an die BH zu schicken. Am Clip wären Verstöße gegen die Corona-Verordnung zu sehen.
18.11.2020, 16:25

Ein 27-jähriger Mostviertler musste gestern in St. Pölten auf die Anklagebank. Der junge Mann soll den Chef einer Mostviertler Go-Go-Bar erpresst bzw. bedroht haben.

"2.000 € via Western Union"

Der 27-Jährige rief den Betreiber zwei Mal an, gab dabei zu verstehen, dass er im Besitz eines Videos sei, welches eindeutig zeige, dass der Nachtclubbesitzer gegen die Corona-Auflagen verstoßen hätte. Beim zweiten Anruf verstellte der Mann seine Stimme, gab sich als Frau aus, forderte 2.000 Euro via Western-Union-Überweisung, sonst gelange das Video an die Bezirkshauptmannschaft.

Bei der vereinbarten Übergabe bei einem Bahnhof im Mostviertel war der Chef samt Zivilpolizisten vor Ort, aber der Täter kam nicht. Da der 27-Jährige Stammkunde in der Bar und für die Polizei kein Unbekannter war, konnte er rasch ausgeforscht werden. 

Wieder bedingte Strafe

Zum Prozess kam der Angeklagte zu spät, er entschuldigte sich: "Meine Oma ist gestorben". Der Richter hörte zuerst das Opfer an, dann den Angeklagten. Laut Nachtclubbesitzer habe der Angeklagte auch Schulden gehabt. "Er hat angerufen und gemeint er sei in Amerika, weil irgendwas mit der Freundin passiert ist", erklärte der Go-Go-Bar-Chef.

Der Angeklagte selbst meinte: „Ich wollte dem Besitzer einen Bären aufbinden, es war Spass, das Geld hätte ich nie genommen."

Der Richter schenkte dem Angeklagten vermutlich Glauben, dass er primär nicht am Geld interessiert gewesen war, sondern eher ein "Gschichtdrucker" ist. Denn Telefonstreiche dürfen dem ehemaligen Sonderschüler gut gefallen. Er hatte erst im Oktober 2019 der Polizei mit einer Bombe gedroht ("Heute" berichtete). Im Sommer 2020 war es zur Verhandlung gekommen ("Heute" berichtete ebenfalls), drei Prozesstage waren notwendig, ehe der Angeklagte nach anfänglichem Leugnen gestand und zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt wurde. Diesmal setzte es zwei Monate bedingte Haft wegen gefährlicher Drohung als Zusatzstrafe (nicht rechtskräftig).

Mehr zum Thema
Jetzt E-Paper lesen