Österreich

Steirer duzt einen Fremden und kassiert eine Anzeige

Nach der abgeblasenen "Oida"-Anzeige könnte es nun eine Strafe setzen, weil ein Steirer einen Fremden geduzt haben soll.

Heute Redaktion
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(Symbolbild)
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Bild: iStock

"Das ist wohl mit Abstand der lächerlichste Brief, den ich jemals bekommen habe", schreibt ein Steirer auf Facebook zum Foto eines Briefes, den er von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung erhalten hat.

Es geht um eine vermeintliche Verwaltungsübertretung, die sich bereits am 21. Juni 2019 zugetragen haben soll. "Sie haben sich zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort aufgehalten und durch das Duzen einer Ihnen unbekannten Person mit den Wirten 'Zwa Minutn wirst wohl wartn können; Dann hast halt Pech ghobt; Ruafst hoid die Polizei' den öffentlichen Anstand verletzt", heißt es in dem Schreiben.

Fremder ging zur Polizei

Das Blöde: Der Fremde wandte sich wirklich an die Polizei. Und die legte das Duzen als Verwaltungsübertretung nach dem Steirer Landes-Sicherheitsgesetz aus. Der Vorwurf: Anstandsverletzung.

Denn, so die Bezirkshauptmannschaft in dem Brief, nach den ungeschriebenen Regeln der Schicklichkeit, hätte der Betroffene in dieser Situation den Fremden zu Siezen gehabt.

Viele Kommentare

Auf Facebook sammelte das Posting innerhalb von nur zwei Tagen mehr als 1.000 großteils entsetzte Kommentare, auch wenn einige User anmerken, dass man fremde Personen einfach nicht duzen sollte.

Das Schreiben wurde von der Bezirkshauptmannschaft am 13. Jänner verschickt, kam laut dem Steirer aber erst am 16. April an. Wie hoch die Strafe ist, muss sich erst noch zeigen.

Übrigens: Das Wort "Oida" gegenüber Polizisten zu benutzen, ist in Wien nicht strafbar. Ein längerer Streit um das Thema wurde kürzlich vor Gericht beendet.

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