Österreich

Urteil ist da: Keine Strafe für "Oida"- zu Polizisten

Heute Redaktion
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Weil er im Gespräch mit einem Polizisten "Oida" sagte, sollte Nathan S. 100 Euro zahlen.
Weil er im Gespräch mit einem Polizisten "Oida" sagte, sollte Nathan S. 100 Euro zahlen.
Bild: zVg

Lange warten musste Nathan S. auf ein Urteil– bis jetzt: Der 24-jährige Fotograf, der 2018 im Zuge einer Amtshandlung zu einem Polizisten "Oida" gesagt haben soll, hat damit nicht den öffentlichen Anstand verletzt. Seine 110-Euro-Strafe wurde gestrichen und das Verfahren eingestellt.

Zu dieser Entscheidung kam jetzt ein Richter des Wiener Verwaltungsgerichtshofs nach längerer Bedenkzeit. Der Prozess ging bereits im Jänner über die Bühne, "Heute" berichtete. die eigentliche Tat liegt noch länger zurück.

Die "Oida"-Causa im Detail

Der mittlerweile 24-jährigen Nathan S. soll im September 2018 (!) zu einem Polizisten während einer Amtshandlung in Wien-Alsergrund "Was willst du von mir, Alter?" gesagt haben. So steht es zumindest (übersetzt in deutsche Hochsprache) im Einsatzprotokoll des Beamten. Das brachte dem Wiener Fotografen eine saftige 100-Euro-Strafe wegen Anstandsverletzung ein, gegen die er Beschwerde einlegte. Alles soll ganz anders gewesen sein: "Ich habe Oida damals nicht als Beleidigung gemeint, sondern habe das ur-wienerische Wort als Ausruf benutzt", sagte er dem Richter.

Das Urteil ist 13 Seiten lang

Der befasste sich nach der Einvernahme des Beschwerdeführers und des Polizisten durchaus gründlich mit den Bedeutungsvarianten dieses wienerischen Universalwortes und reichte sein Urteil nun schriftlich nach. Auf dem 13 Seiten Dokument hielt er unter anderem fest: "Das Wort Oida hat sich zu einer Art geschlechtsneutralem Füllwort ohne konkrete Bedeutung und bar jeglichen grammatikalischen Zusammenhangs gewandelt." Eine "nicht unerhebliche Geringschätzung" und ein "Preisgeben der Lächerlichkeit" der Amtshandlung sei somit durch den Ausruf nicht gegeben.

Der Retter des Wiener Dialekts?

Der Beschwerde wurde somit stattgegeben. Nathan S. muss die durch das Verfahren auf noch saftigere 110 Euro angestiegene Strafe nicht begleichen.

Der Vorfall rund um den damals 22-Jährigen Wiener, der von manchen zum Retter der Wiener Mundart stilisiert wurde, stieß viele Fragen auf. Über die wichtigste dieser Fragen herrscht nun endgültige Gewissheit: Das Ausrufen des Wortes "Oida" in Gegenwart von Polizisten stellt keine strafbare Handlung dar. Nathan S. kann nach Jahren quälender Ungewissheit aufatmen – viele selbsternannte Sprachpolizisten aus ganz Österreich tun es ihm wohl gleich.