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Sterbehilfe: ÖVP pocht auf Verfassungsverbot

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Soll Sterbehilfe per Verfassung verboten werden, oder reicht die Bestimmung im Strafgesetzbuch? Über diese Frage debattieren Rot und Schwarz seit Monaten. Die ÖVP will ein verfassungsrechtliches Verbot der Sterbehilfe und hat am Freitag einen neuen Vorschlag dazu vorgelegt. Die SPÖ ist dagegen, auch wenn sie 2006 eine ähnliche Formulierung vorgeschlagen hat.

und hat am Freitag einen neuen Vorschlag dazu vorgelegt. Die SPÖ ist dagegen, auch wenn sie 2006 eine ähnliche Formulierung vorgeschlagen hat.

Die in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz erlaubte "Tötung auf Verlangen" ist in Österreich verboten. "Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen", heißt es im Strafgesetzbuch (Paragraf 77).

Den Schwarzen reicht diese Bestimmung nicht, sie will das Verbot auch in der Verfassung verankern. Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl findet, dass die Verfassung kein "steriles Labor für Juristen" sei, sondern auch den "Charakter einer Gesellschaft" abbilde. Auch Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg plädiert für einen "Grundwertekatalog".

Konkret will die ÖVP sowohl das Recht auf ein Sterben in Würde als auch das Verbot der Sterbehilfe in die Verfassung schreiben. "Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Tötung auf Verlangen ist unter Strafe zu stellen", so der Formulierungsvorschlag. Außerdem verweisen Gerstl und Klubchef Reinhold Lopatka darauf, dass die SPÖ schon 2006 eine ähnliche Bestimmung befürwortet hatte ("Tötung auf Verlangen ist verboten") - für einen damals diskutierten aber nicht umgesetzten Grundrechtekatalog.

Hospizwesen zu klein

Allerdings ist der Stufenplan zum Ausbau des Hospizwesens bisher nur teilweise erfüllt worden. Laut Huainigg wurde nur ein Fünftel der vorgesehenen Hospizstationen errichtet. Derzeit gibt es laut ÖVP österreichweit 400 Hospiz- und Palliativbetten.

Die ÖVP will bei der aktuellen über die "Würde am Ende des Lebens" einen weiteren Ausbau diskutieren. Die Finanzierung soll mit den Ländern verhandelt werden.

SPÖ gegen "parteipolitische Vereinnahmung"

Während sich die Parteien beim Ausbau der Hospiz-und Palliativmedizin (also der Sterbebegleitung) einig sind, lehnen SPÖ und Grüne die Verankerung des Sterbehilfe-Verbots in der Verfassung weiter ab. Für beide Parteien reicht das strafrechtliche Verbot aus. Die SPÖ findet außerdem, dass die ÖVP das Thema "parteipolitisch vereinnahmt".

Erst Kommission am Zug

"Dass die ÖVP - noch bevor eine einzige Expertenmeinung in der Kommission gehört wurde - das Endergebnis quasi vorwegnehmen will, ist eigenartig und widerspricht dem Sinn einer Enquete-Kommission", ärgern sich SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig. Dass die ÖVP den Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin unterstützt, ist für sie aber "erfreulich".

Patientenverfügung bekannter machen

Ähnlich die Grüne Gesundheitssprecherin Eva Mückstein. Sie lehnt ein verfassungsrechtliches Verbot ab, weil es polarisieren und Diskussionen abkürzen würde. Mückstein kritisiert zudem, dass der Stufenplan zum Ausbau der Sterbebegleitung noch immer nicht umgesetzt ist, und fordert - wie auch die ÖVP - mehr Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Patientenverfügung. Damit können bestimmte (etwa lebensverlängernde) Behandlungen untersagt werden.