Politik

Strache schießt im Luxus-Urlaub gegen Bodyguard

Heute Redaktion
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Der mögliche FPÖ-Parteiausschluss von Heinz-Christian Strache lässt weiter auf sich warten. Strache befindet sich im Urlaub in Wagrain, meldet sich aber zu Wort.

Straches Parteiausschluss sei nur eine Sache von Stunden, nicht Tagen oder Wochen, sagte am vergangenen Samstag FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. Am Montag korrigierte dann FPÖ-Chef Norbert Hofer, dass es noch diese Woche, also spätestens bis Sonntag, eine Entscheidung in der Causa Strache geben werde. Doch alle Zeichen stehen darauf, dass die Entscheidung noch länger auf sich warten lassen wird.

Das Parteigericht der FPÖ Wien hat dem gefallenen Ex-FPÖ-Chef eine Ladung vor das Gremium geschickt, wo Strache Stellung nehmen soll. Sollte der Ex-FPÖ-Chef dies überhaupt in Erwägung ziehen, dauert die Causa weiter an, denn Strache weilt im Urlaub. Wie er auf Facebook wissen lässt, befindet sich Strache derzeit im Prechtlgut in Wagrain, einem Luxus-Tourismus-Spot: "Acht Chalets befinden sich auf einem 5.000 m² großen Areal, direkt an der Grafenbergbahn Wagrain im Salzburger Pongau", heißt es auf dessen Webseite.

"Wer weiß, was er noch hineingelegt hat?"

"Schön auf die Sporttasche aufpassen....", postet dazu eine Facebook-Nutzerin. Angespielt wird damit darauf, dass im Ermittlungsakt zum mutmaßlichen Spesen-Skandal von Strache ein Foto auftauchen soll, das eine Sporttasche voll Bargeld-Bündel zeigt. Der frühere Sicherheitsmann von Strache, Oliver R., soll den Ermittlern das brisante Foto übergeben haben, das die Tasche im Dienstauto von Strache zeigen soll.

Straches Antwort auf Facebook ist auch ein Angriff auf den Ex-Bodyguard: "Die fotografiert der Ibiza-Bodyguard... wer weiß, was er noch hineingelegt hat?", so Strache. Die Anzeige bezüglich der angeblichen Strache-Geldtaschen sei kurz vor den Hausdurchsuchungen bei Strache, seinem Ex-Leibwächter und seiner Ex-Assistentin im September 2019 eingegangen. "Strache habe regelmäßig Sporttaschen voller Bargeld erhalten", zitiert "Ö1" auf den Wortlaut der Anzeige. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.