Politik

Strache wirft WKStA "Prozessverschleppung" vor 

Für diese Woche wurde ein Urteil in der zweiten Runde des Prikraf-Prozesses um Ex-Vizekanzler Strache erwartet. Nun muss man sich gedulden. 

Heinz-Christian Strache und seine Verteidigung zeigen sich nach der Vertagung des Prikraf-Prozesses erbost. 
Heinz-Christian Strache und seine Verteidigung zeigen sich nach der Vertagung des Prikraf-Prozesses erbost. 
REUTERS

Diese Woche ging der Prikraf-Prozess um Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache in die zweite Runde – "Heute" berichtete. Nach weiteren Zeugenvernehmungen wurde bereits ein Urteil erwartet. Doch jetzt hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Vertagung der Verhandlung erwirkt. Weiter geht es demnach erst am 10. Jänner.

Konkret geht es in dem Prozess um mutmaßliche Käuflichkeit von Heinz-Christian Strache. Ihm wird unterstellt, er habe sich als Gegenleistung für eine Geldspende vom Betreiber des Währinger Krankenhauses, Walter Grubmüller, für ein für den Klinikbetreiber vorteilhaftes Gesetz eingesetzt. 

"Prozessverschleppung"

Die WKStA hat nun eine Vertagung erwirkt. Begründet wird dies damit, dass weitere Zeugen geladen werden sollen. Namentlich sind dies der nunmehrige Kärntner FPÖ-Obmann Erwin Angererer und Peter Wurm. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bringt weiters den Verdacht ins Spiel, Strache habe Grubmüllers Spende für eigene Zwecke verwendet. Damit bezieht sie sich auf ältere Berichte, die FPÖ habe Straches Lebensstil finanziert.

Straches Verteidigung zeigte sich erbost. Sie ortet eine "Prozessverschleppung". Die nun beantragten Zeugen hätten bereits diese Woche vernommen werden können. Für Strache würden dadurch weitere Kosten anfallen. Obwohl der Ex-Vizekanzler kürzlich meinte, er könne sich seinen "Anwalt einfach nicht mehr leisten", bestätigte sein Anwalt, ihn bis zum Ende des vorliegenden Prozesses zu vertreten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.