Niederösterreich

3 Jahre für Feuerwehr-Arzt, der sich an Mädchen verging

Ein Mediziner, der in einem großen Spital tätig ist und für die Feuerwehr tätig war, soll sich an einer 15-Jährigen vergangen haben. 

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Der Angeklagte
Der Angeklagte
Lenger Thomas

Fortgesetzte Verhandlung gegen einen Mediziner wegen Missbrauchs einer Minderjährigen und anderer Delikte am Landesgericht Korneuburg am heutigen Dienstag - mehr dazu hier.

Schwere Vorwürfe

Die Vorwürfe gegen den Mittdreißiger mit der steilen Karriere hatten Anfang des Jahres für Kopfschütteln bei Krankenhauskollegen und Feuerwehr gesorgt. Der ehemalige Floriani-Jugendleiter, Ex-Feuerwehrarzt, Notfallsanitäter und Klinikarzt soll sich laut Anklage an einem betrunkenen Feuerwehr-Mädchen vergangen haben: Im Juli 2020 soll das Mädchen nach einer Florianiübung mit anschließender Party im alkoholisierten Zustand beim Arzt übernachtet haben.

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    Prozess in Korneuburg
    Prozess in Korneuburg
    Lenger Thomas

    Der Arzt war mit der Familie befreundet, holte sogar die Erlaubnis des Vaters ein. Das Mädchen schlief im Bett des Arztes, er nützte es laut Anklage schamlos aus. Und: Bereits im Jahr 2019 soll er sich an einer Minderjährigen vergangen haben und drei Mädchen begrapscht haben. Bei einem der vier Opfer war der Mediziner (studierte in der Mindestzeit) sogar Firmenpate.

    Der Prozess fand erneut großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, der Anwalt des Angeklagten sprach vorher von einem umfassenden Tatsachengeständnis.

    "Tut mir unendlich leid"

    Am Dienstag dauerte der Prozess dann bis in die Nachmittagsstunden. Großteils unter Ausschluss wurden viele Zeugen einvernommen. Der Angeklagte sprach von einvernehmlichen Sex und stellte klar: "Ich möchte nochmal sagen, dass es mir unendlich leid tut, was ich den Mädchen angetan habe. Ich kann die Zeit leider nicht mehr zurückdrehen, wenn ich könnte, ich würde es tun."

    "Sachen, die tut man nicht"

    Selbst der Verteidiger gestand ein: "Das sind schlimme Sachen, die tut man nicht." Das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft ging unter die Haut: "Wenn ich von der Mutter des Mädchens hör, dass sie froh über den Lockdown sei, da sie dadurch zu Hause bleiben muss und niemanden sehen muss, erschüttert mich das."

    Dass der Sex einvernehmlich war, hielt der Richter für eine reine Schutzbehauptung. Das Urteil: Drei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und anderer Delikte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.