Jährlich zittern Mieter und Wohnungsbesitzer vor der Jahresabrechnung der Betriebskosten. Ein Fall aus Kärnten zeigt jetzt, dass sich das Hinterfragen der Endsumme auch auszahlen kann.
Der Mieter sollte laut seiner Betriebskostenabrechnung 450 Euro nachzahlen. Er sah das nicht ein und ließ die Unterlagen von der Arbeiterkammer Kärnten überprüfen. Das Ergebnis überraschte: Statt einer Nachzahlung stand am Ende eine Gutschrift von 530 Euro.
Der Grund war laut Arbeiterkammer eine unzulässige Weiterverrechnung von Instandhaltungskosten.
"Man darf nicht blind darauf vertrauen, dass Vermieterinnen und Vermieter bzw. Hausverwaltungen nur das verrechnen, was gesetzlich auch erlaubt ist", betont AK-Präsident Günther Goach.
Im vergangenen Jahr überprüfte die Arbeiterkammer insgesamt 813 Wohnanlagen und beriet mehr als 3.100 Mieter und Eigentümer.
In fast zwei Dritteln der geprüften Fälle mussten Vermieter oder Hausverwaltungen aufgefordert werden, ihre Abrechnungen genauer zu erklären oder zu ergänzen. Dafür stellte die AK den Betroffenen fertige Schreiben zur Verfügung, mit denen sie Einsicht in Belege verlangen oder eine nachvollziehbare Abrechnung einfordern konnten.
82 Mal mussten die Experten der Arbeiterkammer tiefer eingreifen. In vielen anderen Fällen konnten offene Fragen bereits im ersten Beratungsgespräch geklärt werden.
Besonders deutlich fiel laut AK ein Fall in Klagenfurt aus. Dort seien trotz einer höchstgerichtlichen Entscheidung aus dem Jahr 2022 weiterhin Zählermieten verrechnet worden. Das sind Entgelte für die Bereitstellung und Instandhaltung von Zählern für Gas, Wasser, Strom.
Besonders gravierend war die Situation in einer Klagenfurter Wohnanlage: Trotz höchstgerichtlicher Entscheidung aus dem Jahr 2022 wurden dort weiterhin Zählermieten verrechnet. Erst nach unserem Einschreiten erhielten die Betroffenen Gutschriften von insgesamt über 18.000 Euro."