Keine vorschnelle Entscheidung

Streit um Lobautunnel – jetzt muss der EuGH entscheiden

Das zum Lobautunnel eingeleitete Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) bleibt aufrecht.
Wien Heute
08.07.2026, 15:51
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Im Streit um den Lobautunnel gibt es eine wichtige Entscheidung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hält am Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fest. Eine Forderung der ASFINAG, das Vorabentscheidungsersuchen zurückzuziehen, wurde abgelehnt. Nun wird mit einem Urteil des EuGH im Herbst gerechnet.

Wie das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, fiel die Entscheidung bereits am Dienstag und wurde dem EuGH übermittelt. Auch das Bundeskanzleramt und das Infrastrukturministerium hatten sich dafür ausgesprochen, das Verfahren in Luxemburg zu stoppen.

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Worum geht es?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für das umstrittene Straßenprojekt eine Strategische Umweltprüfung (SUP) notwendig gewesen wäre. Eine solche Prüfung wurde zwar 2022 gestartet, das Verkehrsministerium beendete sie jedoch im Jahr 2025.

Stattdessen wurde nachträglich ein sogenanntes Screening durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine erste Prüfung, ob überhaupt eine umfassende Umweltprüfung nötig ist. Normalerweise findet ein solches Screening vor einer SUP statt. Beim Lobautunnel erfolgte diese Prüfung jedoch erst im Nachhinein.

Gericht sieht Mängel

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den EuGH bereits im März 2025 eingeschaltet. Geklärt werden soll, ob europäisches Umweltrecht verletzt wurde. Obwohl inzwischen ein nachträgliches Screening vorliegt, will das Gericht die Entscheidung aus Luxemburg weiter abwarten.

"Grundlage für diese Entscheidung ist die rechtliche Beurteilung der vom Bundesminister für Verkehr später durchgeführten Prüfung (Screening) anhand der Maßstäbe der europäischen SUP-Richtlinie", teilte das Bundesverwaltungsgericht der APA mit. "Dabei kam das BVwG zum Schluss, dass die Screening-Entscheidung nicht als vollständig im Sinne der Richtlinie bezeichnet werden kann."

Entscheidung aus Luxemburg wird erwartet

Auch die ASFINAG geht nun davon aus, dass der EuGH das letzte Wort haben wird. "Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass hier noch fachlicher Ergänzungsbedarf besteht, und hat sich daher gegen eine Zurückziehung entschieden", teilte ein Sprecher der ASFINAG auf APA-Anfrage mit. "Aus unserer Sicht bleibt daher weiterhin die Entscheidung des EuGH abzuwarten."

Erst nach dem Urteil aus Luxemburg wird das Bundesverwaltungsgericht über die weiteren Schritte in Österreich entscheiden.

Lob von Umweltorganisation und Grünen

Die Umweltorganisation Virus begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Sprecher Wolfgang Rehm erklärte: "Mit Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass der schon nahezu dummdreiste Versuch, das wichtige Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof abzudrehen, nicht erfolgreich war, nun wird der EuGH Rechtssicherheit herstellen."

Auch die Wiener Grünen sehen sich bestätigt. Mobilitätssprecher Kilian Stark betonte: "Für ein Projekt dieser Größenordnung ist eine Strategische Umweltprüfung das einzig angemessene Instrument." Zudem sagte er: "Dieses Vorgehen zeigt deutlich, dass der Minister offenbar ein negatives Ergebnis einer ordnungsgemäßen Umweltprüfung vermeiden wollte."

{title && {title} } red, {title && {title} } 08.07.2026, 15:51
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