Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer präsentierten am Montag neue bundesweite Maßnahmen. So sind etwa in der Gastronomie nur mehr sechs Personen indoor pro Tisch erlaubt.
"Die kommenden Monate werden ein rot-weiß-roter Kraftakt. Die Maßnahmen sind unpopulär, aber leider notwendig", mahnte Kurz. Abstand einhalten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleiben weiterhin oberstes Gebot. Auch forderte Kurz dazu auf, die sozialen Kontakte zu reduzieren.
Kurz appellierte jedoch an die Länder, hier aktiv zu werden. Und der Kanzler geht davon aus, dass dies passieren wird. Sollte das nicht gestehen, muss die Bundesregierung eingreifen. Allein am Wochenende gab es über 3.000 Kontrollen in der Gastronomie.
Mit entsprechendem Corona-Konzept sind bei Indoor-Veranstaltungen maximal noch 1.000 Menschen erlaubt. Bei Outdoor-Events dürfen künftig maximal noch 1.500 Personen dabei sein. Dies betrifft auch Sportveranstaltungen. Bei allen Veranstaltungen indoor und outdoor gilt die Maskenpflicht. Die Maßnahmen treten ab Freitag 0 Uhr in Kraft.
Bei einer einheitlichen Vorverlegung der Sperrstunde wurde keine Einigung erzielt. Vor allem die Bundeshauptstadt Wien legte sich quer. Schon vor mehreren Wochen sprach sich Bürgermeister Michael Ludwig dagegen aus.
Er meint, mit einer früheren Sperrstunde würde im privaten Bereich weitergefeiert werden. Und gerade dort passieren die meisten Ansteckungen. In Tirol, Vorarlberg und Salzburg müssen Lokale um 22 Uhr schließen.
Wien hat sich offenbar bei der Konferenz durchgesetzt. Die fehlende einheitliche Linie wird von einigen Ländern heftig kritisiert. Denkbar sei hier für die Landeshauptleute an die Ampel-Farbe gekoppelte Sperrstunden in den Regionen. Dieser Vorschlag wurde nicht aufgegriffen.
Auf eine Journalistenfrage, warum man sich nicht auf eine einheitliche Sperrstunde einigen konnte, meinte Kurz: "Es gibt Bereiche, wo wir als Bund Regelungen vornehmen und jene, wo die Bundesländer agieren. Es gibt Bundesländer wie etwa Steiermark und Kärnten, die gut dastehen. Die Sechs-Personen-Regel gilt allerdings überall, im öffentlchen Raum kann die Polizei diese auch kontrollieren und Strafen verhängen."