Salzburg

Streit um Spielkonsole eskaliert zu Messerattacke

Heute Redaktion
Im Zuge eines Streites um eine Spielkonsole soll ein 19-Jähriger seinem Halbbruder mit einem Hirschfänger-Messer in den Bauch gestochen haben. (Symbolbild)
Im Zuge eines Streites um eine Spielkonsole soll ein 19-Jähriger seinem Halbbruder mit einem Hirschfänger-Messer in den Bauch gestochen haben. (Symbolbild)
Bild: Fotolia/ Symbolbild

Der 19-Jährige soll mit seinem Halbbruder in einen Streit um eine Spielkonsole geraten sein. Dabei soll er das Messer gezogen und versucht haben seinen Bruder zu erstechen. Nun muss er sich vor dem Salzburger Landesgericht verantworten.

Auslöser: Er werde seinem Vater immer ähnlicher

Die beiden jungen Männer sollen laut Staatsanwaltschaft öfter Streit gehabt haben. Der Auslöser für den angeblich versuchten Mord soll jedoch gewesen sein, dass das Opfer dem Angeklagten vorgehalten habe, er werde seinem Vater immer ähnlicher. Dieser soll mehrfach vorbestraft sein.

In Bauch gestochen

Auf diese Aussage hin, soll der 19-Jährige einen Hirschfänger, wie man ihn in einer Lederhose trägt, gezückt und damit seinem Halbbruder in den Bauch gestochen haben. Dieser überlebte den Angriff mit Glück, den der Stich hätte auch tödlich enden können, wie die Staatsanwaltschaft klarstellte.

"Größter Fehler seines Lebens"

Zuerst bestand der Verdacht, dass der Angeklagte psychische Probleme habe. Dies kann nach einem weiteren Gutachten jedoch ausgeschlossen werden. Im Prozess am Mittwoch beteuerte der 19-Jährige seine Unschuld. Er habe seinen Halbbruder nicht töten wollen. Es sei eine Kurzschlusshandlung, eine dumme Verzweiflungstat gewesen, sagte der junge Mann. Er bezeichnete die Tat als größten Fehler seines Lebens, an den er jeden Tag denke.

Schwere Körperverletzung

Das Messer habe er lediglich gezückt, um die Rauferei zu beenden und seinen Bruder zu verletzen. Er hätte ihn jedoch niemals töten wollen. Der zuständige Staatsanwalt sagte, er verstehe, dass die Verteidigung nur auf schwere Körperverletzung plädiere.

Vor Gesetz als junger Erwachsener

Der Angeklagte äußert sich am Mittwoch, er werde jede Art der Anti-Gewalttherapie des Gerichtes annehmen und wolle eine Lehre absolvieren. Das Urteil der Geschworenen ist derzeit noch ausstehend.

Mit 19 Jahren gilt der Mann vor dem Gesetz noch als junger Erwachsener, was sein Strafmaß mildert. Trotzdem drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft wegen versuchtem Mordes.

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