Erneuter Schlag für einen gebeutelten Stromanbieter vor Gericht. Nachdem bereits im Juni hatte es in Dornbirn (Vbg.) nach einer VSV-Klage ein (nicht rechtskräftiges) Urteil gegeben. Nun entschied auch das Bezirksgericht Haag (OÖ) nach einer Klage des VKI, dass Maxenergy durch die vorzeitige Kündigung seiner Kunden die Preisgarantie nicht eingehalten habe und dafür geradestehen muss – der Anbieter der seine Kunden kündigte, kündigte umgehend Berufung an.
"Maxenergy bekräftigt seinen Standpunkt, entsprechend der vertraglichen Rahmenbedingungen rechtskonform gehandelt zu haben", so der Energieanbieter. Die Kündigung sei trotz Preisgarantie rechtens, da betroffene Kundinnen und Kunden "rechtzeitig unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und vertraglichen Rahmenbedingungen 8 Wochen im Voraus" über das Vertragsende informiert worden seien, hieß es in der Aussendung.
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Anders sehen das selbstverständlich Vertreter der vielen Geschädigten: Man rechne mit einem Schaden von bis zu 3 Millionen Euro, bei Mehrkosten von 200 bis 300 Euro pro Person. "Die Frage ist nun, ob Maxenergy bereit ist zu zahlen", hieß es. "Wir hoffen noch im Herbst auf eine endgültige Entscheidung des Bezirksgericht Feldkirch und hoffen weiters, dass das Ersturteil hält. Wir betreiben eine große Sammelaktion für Geschädigte und werden weitere hunderte Klagen einbringen," erklärte VSV-Obmann Peter Kolba.