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Stundenlange Verspätung wegen Vogelschlags

Ein Passagier erhält für eine Flugverspätung nach einem Vogelschlag eine Ausgleichszahlung in der Höhe von 600 Euro.

Heute Redaktion
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Mehr als drei Stunden verspätet ist der Flieger von San Francisco über Paris in Wien gelandet. Der Grund: Das Zubringerflugzeug wurde in Paris durch Vogelschlag beschädigt. Das Ersatzflugzeug stand in San Francisco dann erst viele Stunden später zum Abflug bereit.

Ein betroffener Passagier klagte auf Entschädigung für die Verspätung. Nach dem Urteil in zweiter Instanz erhält er nun seine Ausgleichszahlung in voller Höhe.

Eigentlich gilt Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand, den die Fluglinie nicht beeinflussen kann. Die Fluglinie ist deshalb meist von einer Ausgleichszahlung befreit. So nicht in jenem von FairPlane verhandelten Fall.

Je nach Fall

"Ein Vogelschlag alleine entlastet das Luftfahrtunternehmen noch nicht. Vielmehr muss es nach Art. 5 Abs. 3 EU-VO 261/2004 auch darlegen und beweisen, dass sich die Annullierung oder Verspätung auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären", wird seitens der Skribe Rechtsanwälte erklärt.

Das Handelsgericht Wien hat dem Passagier in zweiter Instanz eine Entschädigung in der Höhe von 600 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen.

Das Urteil zeige, dass sich der Einsatz lohnt, auch wenn die Verfahren oft aufwendig und zeitintensiv sind, so FairPlane-Geschäftsführer Andreas Sernetz. "Der Passagier trägt keinerlei Kostenrisiko, selbst bei langwierigen Verfahren", versichert Sernetz.

(ek)