DB-Mitarbeiter in Lebensgefahr

Sturz aus Zug: Gericht lehnt Haft für Bahn-Brutalo ab

Ein junger DB-Sicherheitsmann schwebt nach einer eskalierten Ticketkontrolle in Lebensgefahr. Der mutmaßliche Schläger ist wieder auf freiem Fuß.
Roman Palman
19.07.2026, 07:44
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Eine Ticketkontrolle in einem Regionalzug endete Freitagabend mit lebensgefährlichen Verletzungen. Wie berichtet, stürzte ein 26-jähriger Sicherheitsmann der Deutschen Bahn während einer Prügelei mit einem rabiaten Fahrgast aus dem fahrenden Zug und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Zuletzt wurde sein Zustand als "kritisch aber stabil" beschrieben.

Jetzt kommen immer neue Details ans Licht, die fassungslos machen. Der Vorfall ereignete sich laut Polizeiangaben gegen 19.35 Uhr auf der Bahnstrecke von Offenburg nach Karlsruhe.

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Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hatte ein mutmaßlich alkoholisierter 36-jähriger Deutscher einen vorerst verbalen Streit mit den kontrollierenden Schaffnern begonnen. Diese riefen zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit zur Unterstützung.

"Massive Gewalt"

Das Wortgefecht wurde immer heftiger, es kam zu Beschimpfungen. Kurz darauf kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Fahrgast und dem jungen DB-Sicherheitsmann aus Bulgarien. Während des Gerangels stürzten beide Beteiligten zu Boden. Dabei soll auch eine Tür des Zugs im unteren Bereich beschädigt worden sein.

Durch den dabei entstandenen Spalt im unteren Bereich sei der 26-Jährige schließlich bei Tempo 120 kurz vor Ettlingen aufs Gleisbett gestürzt, heißt es in einem Bericht der "Tagesschau". Zuvor soll der 36-Jährige den Bahnmitarbeiter auch noch mehrfach getreten haben, es ist von "massiver Gewalt" die Rede.

Gericht lehnt Haftantrag ab

Der lebensgefährlich Verletzte konnte erst durch umfangreiche Suchmaßnahmen der Polizei etwa zwei Kilometer hinter dem späteren Halteort des Zugs im Bereich der Gleise aufgefunden werden. Gleichzeitig wurde der Prügel-Fahrgast noch im Inneren der Garnitur vorläufig festgenommen – und kurz darauf wieder freigelassen!

Obwohl der rabiate 36-Jährige bereits Vorstrafen wegen Gewaltdelikten hat und sogar aktuell eine bedingte Freiheitsstrafe (sie ist zur Bewährung ausgesetzt) verbüßen muss, hat das Amtsgericht Karlsruhe den Erlass eines Haftbefehls abgelehnt.

Die Begründung sorgt für Aufsehen: Der Beschuldigte habe nicht damit rechnen können, dass sich die Tür des Zugs öffnet, zitiert der zuständige Staatsanwalt die Entscheidung des Gerichts.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will diese Entscheidung nun prüfen, schließt auch Rechtsmittel dagegen nicht aus.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu den Hintergründen und zum Ablauf des Geschehens dauern derweil weiter an. Der betroffene Zug wurde beschlagnahmt.

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