Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung eines langjährigen Arztes abgewiesen. Der Chirurg führte im August 2022 eine notfallmässige Operation an einem Blinddarm durch. In der Klinik galt Suff-Arzt Rudolf E. als kompetenter und netter Kollege mit 20 Jahren Berufserfahrung.
Den OP-Assistenten stach an jenem Tag jedoch sein auffälliges Verhalten ins Auge. Die "Bild" hat eine Narkose-Ärztin zitiert, die angab, der 56-Jährige habe ständig lachen müssen. "Seine Handhabung der Instrumente war unkoordiniert. Mit dem Elektro-Messer hatte er den Dünndarm gefasst. Ich sagte: 'Das ist der Dünndarm.' Er erwiderte nur: 'Ja, ich weiss.' Und kicherte wieder."
Schließlich wurde der Chefarzt eingeschaltet, als der Chirurg die Operation im Alleingang mit einem Skalpell weiterführen wollte. Dies, obwohl eigentlich die "Schlüsselloch-Technik" angewendet wird und lediglich eine Sonde über einen Hautschnitt eingeführt wird.
Der Chefarzt ordnete schließlich eine Blut- und Urinprobe an. Die ergab einen Blutalkoholwert von 2,29 Promille. Bei einem solchen Wert kann es zu starken Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen, Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen sowie Muskelerschlaffung, Verwirrtheit oder Erbrechen kommen.
Die Patientin erlitt Verbrennungen an Dick- und Dünndarm, aber durch das schnelle Eingreifen des Chefarztes trug die 60-Jährige keine bleibenden Schäden davon. Vor Gericht sagte sie laut der "Bild": "Wenn ich gewusst hätte, dass mein Arzt alkoholisiert ist, wäre ich vom Tisch gesprungen."
In einem ersten Gerichtsurteil wurde der Arzt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde das Strafmass nun um einen Monat gekürzt. Er hat sich dazu verpflichtet, der Patientin Schmerzensgeld in der Höhe von 3000 Euro zu bezahlen. Von der Klinik in Osnabrück wurde er nach dem Vorfall entlassen. Inzwischen hat ihn ein anderes Spital eingestellt.