Wirtschaft

Supermärkte sollen im Lockdown kürzer offen haben

Österreich befindet sich ab Dienstag wieder im Lockdown! Die Sozialpartner im Handel sprechen sich nun für eine Anpassung der Öffnungszeiten aus.

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Sind die Geschäfte bald nur noch bis 19.00 Uhr geöffnet?
Sind die Geschäfte bald nur noch bis 19.00 Uhr geöffnet?
picturedesk.com (Symbolbild)

Die Sozialpartner des Handels – Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, GPA-djp – haben sich angesichts der neuerlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Österreich auf eine befristete Anpassung der Öffnungszeiten für die Zeit der Ausgangsbeschränkungen verständigt. Nach dem Einvernehmen der Sozialpartner braucht es nun noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung zu gewährleisten.

"Mit dieser Lösung möchten wir unseren überwiegend weiblichen Handelsangestellten die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu Beginn der Ausgangsbeschränkung zu Hause zu sein. Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen und haben kein Auto. Der Heimweg darf nicht zur Sicherheitsfalle werden", so die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber.

Öffnungszeiten bis 19.00 Uhr

"Mit dieser Vereinbarung leistet der Handel einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Bundesregierung. Bereits im ersten Lockdown hat sich die temporäre Anpassung der Öffnungszeiten gut bewährt. Damit konnten die Personalkapazitäten im Handel und somit die Versorgungssicherheit für alle Österreicher noch besser gewährleistet werden", sagt der Obmann der WKÖ-Bundessparte Handel, Rainer Trefelik.

Konkret wollen die Sozialpartner die Öffnungszeiten am Abend mit 19.00 Uhr einheitlich beschränken. Eine Öffnung der Geschäfte am Morgen zu einem früheren Zeitpunkt als jenem, zu dem dieses Geschäft üblicherweise an diesem Wochentag öffnet, soll dabei unzulässig sein.

Bei der Arbeitsorganisation (Vorbereitung der Geschäftsöffnung, Nacharbeiten zu Geschäftsschluss) und der Einteilung der Arbeitszeit soll auf die besonderen Bedürfnisse der Beschäftigten Rücksicht genommen werden. Dabei geht es insbesondere um die An- und Heimreise und die Einhaltung der vorgeschriebenen Ausgangsbeschränkung.

Die Sozialpartner sind bestrebt, die Angestellten in größeren zusammenhängenden Zeiträumen zu beschäftigen und die besonderen Bedürfnisse von PendlerInnen, Angestellten mit Kinderbetreuungspflichten sowie zu pflegenden Angehörigen zu berücksichtigen.

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