Einreise- & Aufenthaltsverbot

Syrer stößt Polizisten – nun rechnet Richter mit ihm ab

Nach einem Angriff auf einen Polizisten darf ein verurteilter Syrer laut Gerichtsbeschluss aus Deutschland ausgewiesen werden.
Newsdesk Heute
03.08.2026, 17:28
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Nach einem Angriff auf einen Polizisten darf ein Syrer laut einer Gerichtsentscheidung aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen teilte am Montag mit, dass angesichts der schweren Folgen für den Polizisten das öffentliche Interesse an der Ausweisung schwerer wiege als das Bleibeinteresse des Syrers.

Das Gericht bestätigte damit im Eilverfahren die von der Stadt Gelsenkirchen angeordnete Ausweisung des Mannes. Der Syrer hatte laut Angaben im Jahr 2022 bei einem Streit vor einer Diskothek in Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern einen Polizisten zu Boden gestoßen. Der Beamte schlug dabei mit dem Hinterkopf auf den Betonboden auf.

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Polizist auf Rollator angewiesen

Er musste mehrmals operiert werden und ist laut Gericht dauerhaft dienstunfähig. Der Polizist ist nun auf einen Rollator angewiesen. Für die Tat wurde der Syrer zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Stadt Gelsenkirchen, wo der Mann inzwischen lebte, hat ihn im Mai aus Deutschland ausgewiesen.

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Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Gewaltschutzzentren: +43 1 585 32 88
Weisser Ring: 0800 112 112
TelefonSeelsorge – Notruf 142 (täglich 0-24 Uhr)

Zusätzlich wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland von sieben Jahren nach einer freiwilligen Ausreise beziehungsweise neun Jahren im Fall einer Abschiebung verhängt. Das Verwaltungsgericht hält die Entscheidung der Stadt für voraussichtlich rechtmäßig.

Wiederholungsgefahr und Abschreckung

Neben der Wiederholungsgefahr, die von dem Mann ausgehe, sei die Maßnahme auch geeignet, andere Ausländer von ähnlichen Straftaten abzuschrecken. Auf unzumutbare Bedingungen in Syrien könne sich der Mann derzeit nicht berufen, so das Gericht weiter.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann gegen die Entscheidung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen.

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