Ein wegen Straftaten im syrischen Bürgerkrieg verurteilter Syrer darf trotz seiner Familie in Deutschland abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und am Montag bekanntgegeben.
Der Mann hatte einen Eilantrag gegen seine Abschiebung gestellt, dieser wurde aber abgelehnt. Der Syrer ist 2020 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Umgangs mit Kriegswaffen und 19-facher Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sieht keine Abschiebungsverbote, die einer Rückführung nach Syrien im Weg stehen würden. Ein zuvor gewährter Abschiebungsschutz wegen der Lage in Syrien wurde bereits widerrufen.
Laut Gericht ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit wichtiger als die familiären Bindungen des Syrers zu seiner Ehefrau und den vier minderjährigen Kindern, die in Deutschland leben. Der Mann, der 2015 nach Deutschland gekommen ist, gilt weiterhin als gefährlich und könnte schwere Straftaten begehen.
Das Gericht verweist auf seine Rolle im syrischen Bürgerkrieg. Anfang 2013 soll sich der radikalisierte Mann einer dschihadistischen Kampfgruppe angeschlossen haben, die den Sturz der syrischen Regierung wollte. Bei der Eroberung von Rakka soll er an der Gefangennahme von etwa 40 Menschen beteiligt gewesen sein.
Mindestens 19 Gefangene wurden später nach einem Todesurteil eines Scharia-Richters hingerichtet. Laut Gericht besteht weiterhin die Gefahr, dass sich der Mann wieder einem bewaffneten Kampf anschließt. Er habe seine Taten bis heute bestritten und sich nicht mit seiner Vergangenheit auseinandergesetzt. Dass er neue, vergleichbare Taten begehen könnte, sei daher "hinreichend wahrscheinlich".
Neben der Abschiebung ist auch das auf 20 Jahre befristete Wiedereinreiseverbot wegen der terroristischen Gefahr, die von ihm ausgeht, rechtmäßig. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.