Am Mittwoch stand Ahmad G. vor dem Landesgericht Klagenfurt. Dem mutmaßlichen Anhänger der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) wurden terroristische Straftaten sowie teils versuchter, teils vollendeter Mord vorgeworfen.
Schlussendlich sprach das Gericht den Angeklagten in allen Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft. Dass die Höchststrafe gefallen ist, kam für Strafrechtsexperte Alois Birklbauer nicht überraschend: Die Schwere der Tat und die Beweislast, würden überwiegen.
Eine psychische Auffälligkeit wurde bei G. nicht attestiert, eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ist daher nicht vorgesehen. Im Fall des 24-jährigen Syrers könnten im Strafvollzug Vorkehrungen getroffen werden, damit Justizwachebeamte und Mithäftlinge nicht gefährdet werden. Sollte die Gefahr groß genug sein, könnte G. sogar im Hochsicherheitstrakt verwahrt werden.
Trotz der lebenslangen Haft sei das Ziel die Resozialisierung. "Darauf muss der Strafvollzug ausgerichtet sein", so Birklbauer im "Ö1 Journal". Wer in Österreich lebenslang bekommt, sitzt meist jedoch nicht tatsächlich lebenslang – im Durchschnitt werden die meisten nach 20 Jahren entlassen.
Nach dem österreichischen Recht besteht nach 15 Jahren die Möglichkeit einer Entlassung, jedoch nur "wenn mit einer hohen Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Straftäter in Zukunft straffrei leben wird", so Birklbauer. Voraussetzung dafür ist jedoch eine positive Verhaltensprognose – der 24-Jährige zeigte bisher keine Reue.
"In 15 Jahren kann sehr viel passieren", so der Experte zum Fall G. "Wir haben aber auch Gefangene, die schon 30 bis 40 Jahre in der Freiheitsstrafe sitzen und aufgrund der positiven Verhaltensprognose nicht herauskommen."
Der Syrer hat einen aufrechten Asylstatus, ob dieser aberkannt wird, ist derzeit noch offen. Eine Abschiebung steht nicht im Raum, da dies einen Verzicht auf den Strafvollzug für Österreich bedeuten würde.
Eine Haft in der Heimat ist in diesem Fall ebenfalls keine Möglichkeit, da die Haftbedingungen den Grundrechten entsprechen müssen. Zudem muss das Land bereit sein, die Strafe zu vollziehen – ein solches Abkommen mit Syrien sei laut dem Experten im Moment aber nicht möglich.