Es waren schreckliche Szenen, die sich am 15. Februar 2025 in Villach abspielten. Ein 23-jähriger Syrer stach wahllos mit einem Klappmesser auf Passanten ein. Dabei wurde ein 14-jähriger Bursch getötet, fünf weitere Menschen wurden teilweise lebensgefährlich verletzt.
Nun soll Ahmad G., der mit dem Islamischen Staat (IS) sympathisieren soll, am Klagenfurter Landesgericht der Prozess gemacht werden. Für die Verhandlungstage am 27. und am 28. Mai sind "höchste Sicherheitsmaßnahmen" geplant.
In enger Abstimmung mit der Justiz hätten die Sicherheitsbehörden aufgrund einer Gefahreneinschätzung ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet. Dieses soll vor allem die Geschworenen schützen, hieß es seitens des Landesgerichts.
Demnach soll das Anfertigen von Bild-, Film- und Tonaufnahmen während der Verhandlung verboten sein. So wolle man verhindern, dass Aufnahmen der Geschworenen an die Öffentlichkeit gelangen. Auch elektronische Geräte haben in den Verhandlungssälen nichts verloren. Diese müssen vor den Eingängen abgegeben werden, können dort aber auch während der Verhandlung wieder abgeholt werden.
Des Weiteren wird der Angeklagte – "zur Sicherheit aller Beteiligter und zu seinem eigenen Schutz" – hinter einer Glaswand Platz nehmen. Auf diese Weise sei ein visueller und akustischer Austausch des 23-Jährigen mit seinem Anwalt problemlos möglich.
Dem Syrer werden jedenfalls schwere Straftaten zur Last gelegt. Es geht unter anderem um den Verdacht von terroristischen Straftaten. Zudem wird dem 23-Jährigen teils versuchter, teils vollendeter Mord vorgeworfen.
Laut der Anklage sollen die Taten "dazu geeignet gewesen sein, eine schwere Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen". Der Beschuldigte habe dabei "mit dem Vorsatz gehandelt, die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat folgt, auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern".