"Sonst keine Fußfessel"

Hartes Verbot! Das darf Grasser auf gar keinen Fall tun

Karl-Heinz Grasser wurde pünktlich zu seinem 57. Geburtstag aus der Haft entlassen – doch eine Bedingung schränkt ihn jetzt massiv ein.
André Wilding
03.01.2026, 14:00
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Karl-Heinz Grasser ist wieder zu Hause! Am Freitag, exakt an seinem 57. Geburtstag, wurde der ehemalige Finanzminister aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen"Heute" berichtete über die Entlassung.

Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Prozess – vier Jahre unbedingte Haft wegen Untreue und Geschenkannahme – befindet sich Grasser nun im elektronisch überwachten Hausarrest in Kitzbühel.

Arbeit, Einkaufen, Arztbesuche

Seine Bewegungsfreiheit ist dabei klar geregelt: Arbeit, Einkaufen, Arztbesuche – mehr ist nicht erlaubt. Doch wie nun bekannt wurde, gibt es eine weitere Einschränkung: Laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" muss Grasser mediale Zurückhaltung üben. Wörtlich: Er darf kein "mediales Aufsehen" erregen.

Diese Vorgabe wurde ihm im Zuge der Fußfessel-Vereinbarung mitgeteilt – und sie hat Konsequenzen. Kontakte zu Medienvertretern sind tabu – Interviews könnten den Widerruf der Fußfessel zur Folge haben. "Wenn man dem nicht zustimmen will, gibt es eben keine Fußfessel", erklärte Grassers Anwalt Manfred Ainedter gegenüber der "Kleinen Zeitung".

Diverse Auflagen

Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer hält die Einschränkung in der Tageszeitung für rechtlich vertretbar. "Nachdem der Strafvollzug von seinem Wesen her ohnehin eine Kommunikationsbeschränkung in sich trägt, wäre das nicht unzulässig", stellt Birklbauer in der "Kleinen Zeitung" klar.

Das Justizministerium wollte die konkrete Maßnahme zwar nicht kommentieren, betonte in der Tageszeitung aber, dass bei elektronischem Hausarrest diverse Auflagen möglich sind – und Verstöße zum Widerruf führen können.

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