Genau sieben Monate lang musste Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Gefängnis einsitzen. Jetzt am 2. Jänner, seinem 57. Geburtstag, darf er es wieder verlassen. Die "Tiroler Tageszeitung" hat bereits einen Gefangenentransport die Justizanstalt verlassen sehen. Frei ist er damit aber noch lange nicht.
Emsig beantragten seine Anwälte die bedingte Entlassung mit Fußfessel, nun waren sie erfolgreich. Grasser darf seine restliche Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen. Freitagfrüh geht es für ihn aus dem "Ziegelstadel" in Innsbruck zurück nach Kitzbühel.
Ermittlungen und Prozesse im "BUWOG-Skandal" dauerten fast zehn Jahre, am Ende stand ein letztinstanzlicher Schuldspruch wegen Untreue und unrechtmäßiger Geschenkannahme zu vier Jahren Haft. In der Justizanstalt dürfte er sich vorbildlich verhalten haben, jetzt darf er sich über die Früchte daraus freuen.
Der Ex-Minister wohnt mit seiner Frau Fiona, Tochter Tara (17) sowie vielen Hunden und Katzen auf einem noblen Hof nahe dem Schwarzsee. Die Fußfessel muss er dort permanent tragen und sich auch einen Job suchen. Kurios: In die Küche darf Grasser nicht, er muss sich also bekochen oder etwas liefern lassen. Denn die Freizeit ist auch mit Fußfessel auf eine Stunde pro Tag beschränkt.