Mit Fußfessel nach Hause

Vom Häfn abgeholt – Grasser soll im VW-Bus gelegen sein

Am Freitag wurde Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser mit Fußfessel aus der Haft entlassen. Ehefrau Fiona und seine Tochter sollen ihn abgeholt haben.
Lara Heisinger
02.01.2026, 15:40
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Am Freitag öffnete sich das Hauptportal der Innsbrucker Justizanstalt "Ziegelstadl" und für Karl-Heinz Grasser ging es nach sieben Monaten Haft raus aus der Zelle. Der im Buwog-Verfahren rechtskräftig verurteilte Ex-Finanzminister übersiedelte nach Kitzbühel in den elektronisch überwachten Hausarrest.

Grassers letzter Morgen hinter Gittern startete früh: Tagwache um sechs Uhr, ein letztes Frühstück – danach wurde die Fußfessel angepasst. Der ehemalige Finanzminister, der am selben Tag 57 Jahre alt wurde, wurde bereits gegen 08.51 Uhr überstellt.

Von Fiona abgeholt

Grasser dürfte von seiner Ehefrau Fiona und seiner Tochter nach Hause nach Kitzbühel gebracht worden sein, da eine Überstellung durch die Justizwache gesetzlich nicht zwingend erforderlich ist. Augenzeugen berichten gegenüber "Heute", dass der Ex-Finanzminister mit einem schwarzen Kleinbus abgeholt worden sein soll. Als er Kameras bemerkte, soll er sich sogar im Auto hingelegt haben.

So läuft die Überwachung mit Fußfessel

Ist die Fußfessel bewilligt, beginnt die organisatorische Umsetzung durch die Justizanstalt. Der künftige Wohn- und Vollzugsort wird auf Eignung geprüft. In der Wohnung befindet sich ein GPS-Sender, der rund um die Uhr mit der Fußfessel in Kontakt steht. Damit wird kontrolliert, ob der vereinbarte Tagesablauf eingehalten wird – dazu zählt auch, dass eine Beschäftigung nachgewiesen wird und der Betroffene pünktlich erscheint sowie abends wieder rechtzeitig an der Wohnadresse ist.

Das Justizministerium erklärte dazu auf Anfrage "Tiroler Tageszeitung": "Das System verlangt von der Person ein hohes Maß an Strukturiertheit im Alltag. Zu Beginn wird ein wöchentliches Aufsichtsprofil mit Neustart erstellt. In diesem sind die Wegzeiten, Arbeitszeiten, der Aufenthalt im Freien klar definiert."

Und weiter: "Über alle Abweichungen muss die betroffene Person die Justizanstalt oder die Überwachungszentrale proaktiv informieren, beispielsweise bei längeren Arbeitszeiten oder bei einem akut notwendigen Arztbesuch aufgrund von Erkrankung. Die Justizanstalt kann aber auch Überprüfungen am Arbeitsplatz durchführen. Bei Verstößen gegen die Auflagen kann die Fußfessel auch widerrufen werden."

Eine Stunde "Aufenthalt im Freien" am Tag

Technisch wird dafür ein Standgerät in der Wohnung installiert und eingestellt. Auch innerhalb der privaten Räume können Einschränkungen festgelegt werden – bei Überschreitung gibt es Alarm. Der Bewegungsradius wird jeweils individuell festgelegt und umfasst Bereiche des allgemeinen Lebensbedarfs; Freiflächen sind üblicherweise nicht dabei. Die Fußfessel bleibt die ganze Zeit am Bein – eine Stunde "Aufenthalt im Freien" pro Tag ist dennoch vorgesehen. Zudem können – wie im gelockerten Vollzug – pro Monat zwei "Ausgänge" gewährt werden, je nach Bedarf und Ziel zwischen 12 und 48 Stunden.

Wann Grasser die Fußfessel wieder los wäre

Damit die Fußfessel genehmigt werden kann, wurde bei Grasser angenommen, dass bei ihm eine bedingte Entlassung bei der Hälfte der Strafe möglich sein könnte. Nach den sieben Monaten in der Justizanstalt könnte beim zuständigen Richter am Innsbrucker Landesgericht in 17 Monaten um eine bedingte Entlassung zur Halbstrafe angesucht werden. Ob das gewährt wird, entscheidet allein das Gericht.

Die Übersiedlung nach Kitzbühel erfolgte nicht privat: Das Vollzugsgesetz sieht vor, dass Häftlinge mit Fußfessel von der Anstalt direkt mit einem Fahrzeug der Justizwache zum Vollzugsort gebracht werden – also auf Staatskosten.

{title && {title} } LH, {title && {title} } Akt. 02.01.2026, 16:49, 02.01.2026, 15:40
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