Haftantritt naht

Grasser-Urteil da! Jetzt muss er ins Gefängnis

Der OGH hatte eine Frist verpasst, aber nun läuft der Countdown zum Haftantritt von Ex-Finanzminister Grasser. Es sind die letzten Wochen in Freiheit.
Newsdesk Heute
28.04.2025, 16:09
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Es ist soweit! Am Montag wurde dem Wiener Landesgericht und den Anwälten der BUWOG-Verurteilten das schriftliche Urteil des Obersten Gerichtshofs übergeben.

"Das Urteil ist soeben zugestellt worden", bestätigt der Karl-Heinz Grassers Anwalt Norbert Wess der "Kronen Zeitung".

Das OGH-Urteil langte mit Verspätung ein (Stichtag war eigentlich der 25. April), doch nun ist es da und die Tage in Freiheit für den ehemaligen Finanzminister und Strahlemann sind gezählt. In den nächsten Tagen wird er aufgefordert, seine Haftstrafe anzutreten.

Danach hat Grasser 30 Tage Zeit, sich im Gefängnis einzufinden. Tut er das nicht, wird er von der Exekutive abgeholt.

Außenaufnahme der Innsbrucker Justizanstalt. Archivbild, 2016.
ZEITUNGSFOTO.AT / APA / picturedesk.com

In welcher Justizanstalt der Ex-Politiker am Ende einsitzen muss, wird der Richter im Haftantrittsschreiben vermerken. Chefverteidiger Manfred Ainedter geht davon aus, dass das in Grassers Fall das "Zieglstadl" in Innsbruck sein wird, da er seinen Lebensmittelpunkt in Tirol hat.

Grasser und weitere Angeklagte hatten gegen das Urteil in der Causa Buwog in erster Instanz Beschwerde eingelegt. Am 4. Dezember 2020 war der Ex-Finanzminister wegen Untreue nicht rechtskräftig zu acht Jahren verurteilt worden, nun halbierte das Höchstgericht die Strafe auf vier Jahre.

Fußfessel nach einem Jahr

Absitzen wird Grasser wohl nur die Hälfte der Zeit müssen. Bislang unbescholtene Häftlinge, die sich im Gefängnis tadellos verhalten, bekommen meist eine sogenannte Halbstrafe, das heißt, die Strafe wird um die Hälfte verkürzt. Von den dann zwei Jahren muss Grasser wahrscheinlich nur eines tatsächlich in einer Zelle verbringen, das zweite könnte ihm mit Fußfessel daheim zugestanden werden.

Und sollte der Ex-Minister bald einen Job finden, könnte ihm auch im ersten Gefängnisjahr Freigang ermöglicht werden – er würde dann in der Früh in die Arbeit gehen und wäre nur zum Schlafen beziehungsweise an Wochenenden und Feiertagen tatsächlich im Häfn.

Klein beigeben in Sachen Justiz tut Grasser freilich nicht. Er spricht von einem "Fehlurteil". Und wird beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einlegen, unter andere wegen der langen Dauer des Buwog-Verfahrens (fast 16 Jahre).

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 28.04.2025, 16:52, 28.04.2025, 16:09
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