Vor genau vier Wochen hat der Richtersenat des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Wien das Urteil von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa verkündet. Die Strafe wurde halbiert – Grasser muss nur noch für 4 anstatt 8 Jahre in Haft.
Mit Dienstag hätte auch die Frist zum Haftantritt beginnen sollen. Dieser hat nämlich binnen 30 Tage ab der Urteilsausfertigung zu erfolgen. Diese Ausfertigung muss wiederum binnen vier Wochen vom Tag der Verkündung schriftlich ausgeliefert und vom Vorsitzenden unterschrieben werden, heißt es jedenfalls in Paragraf 270 der Strafprozessordnung.
Doch genau diese Frist hat der OGH nun verpasst. Denn die Urteilsausfertigung wurde dem Verurteilten noch nicht zugestellt, bestätigte Grassers Anwalt Manfred Ainedter der "Krone". Ebenfalls ausständig ist auch jenes für den zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten früheren FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger.
Das bedeutet, dass Grasser nun doch länger auf freiem Fuß ist, als zuerst gedacht. Wann die Frist für den Haftantritt beginnt, ist zudem noch unklar. "Das Urteil befindet sich bereits in der Schreibabteilung und wird in Bälde, also noch Ende des Monats beziehungsweise Anfang Mai, fertiggestellt sein", versichert eine OGH-Sprecherin der "Krone".
Meischbergers Anwalt Michael Dohr zeigt sich aber verwundert: "Es ist unverständlich, dass gerade der OGH, der die Verfahrensdauer kritisiert hat, das Urteil nicht zeitgerecht ausfertigt." Immerhin hatte der Prozess ganze 16 Jahre gedauert.
Einen tatsächlichen Lichtblick gibt es für Grasser aber nicht, denn Konsequenzen aufgrund der verstrichenen Frist bleiben aus. Verzögerungen sind sanktionslos.