Anschlag von Villach

IS-Killer zeigte keine Reue – jetzt steht Urteil fest

Hohe Sicherheitsvorkehrungen, schreckliche Aussagen und ein vorzeitiges Urteil. Der Prozess zum Villacher Terroranschlag hatte es in sich.
Newsdesk Heute
27.05.2026, 20:31
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Am Mittwoch musste sich Ahmad G. vor dem Klagenfurter Landesgericht verantworten. Die Vorwürfe gegen den mutmaßlichen Anhänger des Islamischen Staates (IS) wogen schwer. Die Anklage legte ihm terroristische Straftaten, teils versuchter und teils vollendeter Mord zur Last. Der Angeklagte wurde schlussendlich noch nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Hintergrund: Bereits am 15. Februar des Vorjahres soll der 24-Jährige sechs Menschen mit einem Messer attackiert haben. Ein 14-jähriger Bub starb, fünf weitere Opfer wurden teils schwer verletzt. Die Tat selbst dauerte nur 84 Sekunden, G. gilt auch heute noch als gefährlich. Dementsprechend groß waren die Sicherheitsvorkehrungen vor Gericht. Der Angeklagte musste hinter Panzerglas Platz nehmen. Zudem trug er sowohl Handschellen als auch einen Bauchgurt. Im Saal galten Foto-, Film- und Zeichenverbot.

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Angeklagter wollte "mehr Menschen töten"

Dennoch war das Interesse groß: Rund 150 Zuhörer sowie 27 Medienvertreter wurden zugelassen. Diese wurden mit schrecklichen Aussagen des stoisch auftretenden Beschuldigten konfrontiert. Reue zeigte der 24-Jährige keine – ganz im Gegenteil: Er würde sogar "noch mehr Menschen töten - mindestens zehn waren das Ziel". Des Weiteren fühle sich G. dem IS weiterhin verpflichtet.

Laut den Aussagen des Angeklagten solle der vom IS angestrebte Staat "auf der ganzen Welt" entstehen. Der Beschuldigte würde jederzeit wieder töten und bereue nur nicht selbst gestorben zu sein, berichtete der "Standard". Zudem hätte sich G. für den Anschlag anstatt eines Messers andere Waffen gewünscht, mit denen man eine größere Anzahl von Menschen hätte töten können.

Opfer kämpfen noch heute mit Folgen

Trotz dieser Aussagen sei der 24-Jährige laut einem Gutachter, der in der Verhandlung zu Wort kam, nicht unzurechnungsfähig gewesen. Der Gerichtspsychiater gab an, dass der Beschuldigte zu jedem Zeitpunkt wusste, was er anrichten würde. Auch Drogen oder Alkohol seien nicht im Spiel gewesen.

Aber auch einige Opfer kamen in dem Prozess gegen G. zu Wort. Zum Teil leiden sie noch heute an körperlichen und psychischen Folgen. So auch ein junger Mann, der von dem Beschuldigten in die Hand gestochen wurde. Laut dem Bericht des "Standard" soll der 24-Jährige vor dem Stich gegen den Zeugen noch "Allahu akbar" gerufen haben.

Auch einen weiteren Mann hatte es schlimm erwischt, er erlitt acht Stichwunden und musste sechsmal operiert werden. Im Zeugenstand sagte er, dass er zunächst daran glaubte, durch Faustschläge verletzt worden zu sein. Glimpflicher kam ein weiterer Zeuge davon, er habe ausweichen können. Ihn habe der Angriff jedoch schlaflose Nächte gekostet.

G. wollte nicht arbeiten

Auch ein Familienangehöriger des Mannes reiste für den Prozess aus Deutschland an. Bei ihm soll es sich um den Schwager von G. handeln. Demnach habe der Beschuldigte nicht arbeiten wollen, weshalb sein Bruder ihn zum Schwager nach Deutschland schicken wollte. Daraus wurde jedoch nichts – der 24-Jährige kehrte wieder nach Österreich zurück, von wo er seinem Schwager ein IS-Video geschickt hätte und ihn habe bekehren wollen.

Laut den Aussagen des Schwagers sei die gesamte Familie wohl nicht gut auf G. zu sprechen. Vorhersehbar sei der Anschlag für die Angehörigen jedoch nicht gewesen, sonst hätte er selbst eingeschritten, betonte der Schwager.

Vorfälle in Haft

Laut dem Richter soll sich der Beschuldigte auch während seiner Untersuchungshaft in der Justizanstalt Klagenfurt einiges geleistet haben. So habe der 24-Jährige versucht, sich mit einem Holzmesser zu verletzen. Zudem soll er eine Lampe zerbrochen und eine Fernbedienung beschädigt haben. Aus Zweiterer wollte er wohl eine Waffe bauen. Auch Fliesen, ein Fenster und eine Radioantenne seien ihm zum Opfer gefallen. Die Antenne sei bis heute nicht aufgetaucht, berichtete der "Standard".

Des Weiteren sei es zu Auseinandersetzungen mit den Beamten gekommen. So habe er sie und ihre Ehefrauen beschimpft sowie mit dem Abstechen bedroht. Seine Zelle soll er mit IS-Symbolen beschmiert haben. Des Weiteren habe er Suizidäußerungen getätigt.

Obwohl eigentlich zwei Prozesstage geplant waren, fiel das Urteil gegen den 24-Jährigen bereits am Mittwoch. G. wurde von den Geschworenen am Ende zu lebenslanger Haft – nicht rechtskräftig – verurteilt – einstimmig in allen Anklagepunkten.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 27.05.2026, 20:45, 27.05.2026, 20:31
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