Während Ahmad G., der Hauptverdächtige im Villacher Terrorfall, in Einzelhaft sitzt, hat der Staatsschutz österreichweit zugeschlagen: In acht Bundesländern – darunter auch Kärnten – kam es zu einem koordinierten Einsatz gegen radikale Islamisten – das berichtet am Mittwoch die "Kronen Zeitung".
Laut Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) wurden dabei rund 100 sogenannte Gefährderansprachen geführt, 15 Hausdurchsuchungen durchgeführt und drei Personen festgenommen. Dazu kamen über 40 Sicherstellungen – darunter Schusswaffen, Munition, Messer und Gaspistolen. Der Zeitpunkt war kein Zufall: Der Einsatz fiel mit dem zehnten Jahrestag der Pariser Terroranschläge zusammen.
Gerade vor Weihnachten sei die Lage besonders angespannt, heißt es aus Ermittlerkreisen. Die Polizei wolle mit gezielten Aktionen auch präventiv abschrecken – vor allem junge, leicht beeinflussbare Männer im digitalen Raum.
Ein Fall steht dabei exemplarisch für diese Bedrohung: Ahmad G., 23, mutmaßlicher Täter des blutigen Messerangriffs von Villach. Am 15. Februar 2025 soll er in einem Akt religiös motivierter Gewalt einen 14-jährigen Schüler getötet und fünf weitere Personen schwer verletzt haben.
G. soll nach seiner Rückkehr aus Deutschland binnen kurzer Zeit radikalisiert worden sein – durch sogenannte "Influencer Preacher", die ihre IS-Botschaften über TikTok, verschlüsselte Chats oder sogar Videospiele verbreiten. Laut einem Insider ist die Indoktrinierung so tief, dass selbst neun Monate Einzelhaft keine Wirkung zeigten. "Er ist eine tickende Zeitbombe. Weiter bereit zu töten und auch zu sterben", so der Insider zur "Krone".
Gleich nach seiner Festnahme hatte G. ein schockierendes Geständnis abgelegt. Er habe gezielt töten wollen, so viele junge Männer wie möglich, um dann selbst im Kugelhagel der Polizei den Märtyrertod zu sterben. Dazu kam es nicht – die Kärntner Polizei konnte ihn ohne weiteren Zwischenfall festnehmen.
Ein Prozess ist derzeit noch nicht in Sicht. Zwar sind die Ermittlungen abgeschlossen, doch der Akt liegt zur Prüfung beim Oberlandesgericht Graz und dem Justizministerium. Beide Stellen nehmen sich Zeit – bei einem Fall von solcher Tragweite dürfe es keine Fehler geben.