Von der Versicherung

Beim Bettenbeziehen verletzt – Frau will 56.000 Euro

Gerichtsstreit statt Kissenschlacht: Eine Frau verletzte sich beim Bettbeziehen, forderte Geld von der Unfallversicherung. Sie blitzte ab.
Wien Heute
15.11.2025, 20:30
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Ein frisch bezogenes Bett kann für gute Träume sorgen – in diesem Fall aber für eine echte Rechtsschlacht. Eine Kärntner Pensionistin verletzte sich im Februar 2022 beim Überziehen der Bettwäsche. Als sie gerade die Bettdecke aufgeschüttelt hatte, spürte sie einen brennenden Schmerz in ihrer linken Schulter. Die Verletzung war so schwer, dass sie eine dauerhafte und hochgradige Bewegungseinschränkung davontrug. Diagnose: Rotatorenmanschettenmassenruptur.

Frau verglich sich mit Fußballer

Da der Versicherungsvertrag den Leistungsbaustein "dauernde Invalidität“ mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro beinhaltete und bei ihr eine Funktionsminderung des linken Arms ums 70 % vorlag, forderte die Frau daher von ihrer privaten Unfallversicherung 56.000 Euro. Ihre Argumentation: Auch bei einem Fußball-Pressball gebe es Geld, weil ein unerwartetes Ereignis von außen vorliege. Genauso sei es auch bei ihr gewesen – die Decke habe mit Schwung auf sie eingewirkt.

Doch sowohl das Landesgericht Klagenfurt als auch das Oberlandesgericht Graz (OLG) sahen das anders, meldet die "Presse". Beim Aufschütteln der Decke handle es sich um eine "völlig beherrschte und gewollte Situation". Da half auch der Vergleich mit Sportverletzungen nichts. Während ein Jogger, der über eine Baumwurzel stolpert, als Unfallopfer gilt, sei das bei einer selbst geschwungenen Bettdecke eben nicht der Fall.

OLG urteilt: kein Unfall, kein Geld

Das OLG bringt es auf den Punkt: "Die Kraft (oder Trägheit) der Bettdecke stellt im geplanten Bewegungsablauf der Klägerin eine gewollte Einwirkung dar." Und damit ist klar: kein Unfall, kein Geld.

{title && {title} } red, {title && {title} } 15.11.2025, 20:30
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