Eine Angestellte in Spanien erlitt im Mai 2023 einen Schlaganfall und war seither arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber zweifelte jedoch an ihrer Krankheit und schaltete einen Privatdetektiv ein. Dieser filmte die Frau im Juni 2025 beim Einkaufen und Spazierengehen im öffentlichen Raum.
Das Unternehmen wertete diese völlig normalen Alltagsaktivitäten als Beweis für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit und kündigte der Mitarbeiterin daraufhin fristlos wegen Betrugs.
Das Arbeitsgericht im galizischen A Coruña entschied nun jedoch, dass die Kündigung unwirksam ist, wie "Chip" unter Berufung auf die französische Zeitung "L Independant" berichtet. Die Richter stuften die Entlassung als unzulässige Diskriminierung aufgrund der Erkrankung ein.
Das Gericht stufte die Überwachung im öffentlichen Raum zwar als rechtmäßig ein. Die gefilmten Aktivitäten – Einkaufen und Spazierengehen – reichten aber nicht aus, um eine Arbeitsfähigkeit der Frau zu belegen. Wer krankgeschrieben ist, muss schließlich nicht ständig im Bett bleiben.
Die Folgen für das Unternehmen sind nun teuer: Es muss die Mitarbeiterin wieder einstellen, den ausstehenden Lohn nachzahlen und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen. Gegen das Urteil kann die Firma jedoch noch Berufung einlegen.
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer im Krankenstand auch einkaufen gehen, spazieren oder andere Alltagstätigkeiten erledigen. Wer hingegen mit einer schweren Grippe Sport treibt oder Partys feiert, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.